Trotz einer konstruktiven Debatte und eines einstimmig gefassten Beschlusses zeigt sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus in Teilen enttäuscht vom Ausgang der Sonder-Agrarministerkonferenz zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die als Videokonferenz zwischen den Agrarchefs der Länder und des Bundes abgehalten wurde.
„Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist sich dem Ernst der Lage nicht bewusst und lässt vor allem die von ASP bereits betroffenen Bundesländern Brandenburg und Sachsen bei der Umsetzung seucheneindämmender Maßnahmen im Stich. Seit einem Jahr haben wir die ASP in Deutschland und die Lage ist alles andere als unter Kontrolle“, so Backhaus.
„Es ist davon auszugehen, dass die Tierseuche gar nicht erst nach Deutschland eingetragen worden wäre, wenn sich der Bund dem Problem rechtzeitig angenommen hätte.
Die Vertretung gegenüber der EU und anderen Staaten sowie der Schutz der Außengrenzen sei ganz klar Aufgabe des Bundes. Der Bund wäre trotz wiederholter Bitten und Aufforderungen nicht in der Lage gewesen, Anpassungen im Tierseuchenrecht vorzunehmen, um die Grundlage für einen konsequenten und schnellen Wildschutzzaunbau entlang der polnischen Grenze zu schaffen. Verzögerungen beim Bau durch langwierige Verhandlungen der Länder mit den Flächeneigentümern sind daher wesentlich durch den Bund zu verantworten “, sagte er weiter und reagierte damit auf dem Vorwurf von Uwe Feiler, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, die Länder würden ihrer Aufgabe zur Tierseuchenbekämpfung nicht nachkommen und stattdessen „den Weg des geringsten Widerstands gehen und nach dem Bund rufen“.
Auch den Vorwurf Feilers, die Sitzung habe keinen Erkenntnisgewinn gebracht und sei rein politisch motiviert, wies er scharf zurück.
„Wir haben es hier mit einer realen Gefahr zu tun, die im schlimmsten Fall dazu führt, dass es im Osten Deutschlands bald keine Schweinehaltung mehr geben wird.
Seit 2017 bereiten wir uns hierzulande im Bereich Forst, Jagd, Veterinärwesen und in allen zuständigen behördlichen Einrichtungen umfassend auf einen möglichen ASP-Eintrag vor und setzen alles auf die Früherkennung. Die Äußerungen des Bundes, die Länder würden ihren Handlungsspielraum nicht ausnutzen und die Hände in den Schoss legen, ist ein Schlag ins Gesicht aller beteiligten Akteure und in das der Landwirte und Landwirtinnen.“
Backhaus betonte, dass die Länder weiter solidarisch bleiben und ihren Forderungen gegenüber dem Bund auch künftig Nachdruck verleihen müssen. Dazu gehöre unter anderem, dass der Bund die Bekämpfung der Seuche und das Verhindern der weiteren Ausbreitung zu einer nationalen Aufgabe von „herausgehobener“ Priorität erklärt, schweinehaltende Betriebe in den ASP-Regionen unter anderem bei der Vermarktung ihrer Schweine und dem temporären Ausstieg aus der Erzeugung unterstützt und eine Einschätzung zu den volkswirtschaftlichen und finanziellen Folgen vorlegt.
Handlungsbedarf sehen die Länder in der Rechtsetzung durch den Bund. Es bedarf einer Anpassung des Seuchenrechts, damit in den besonders bedrohten Gebieten die Schweinehaltung in Privat- und Kleinsthaltungen und Kleinsthaltungen auch vorsorglich untersagt werden kann.
Darüber hinaus fordern die Länder den Bund auf, bei der EU-Kommission zu erreichen, dass das von Deutschland entwickelte Schutzkorridorkonzept als wirksame Maßnahme zur Bekämpfung und Verhinderung der Weiterverbreitung der ASP anerkannt und unterstützt wird. Dazu zählt vor allem die Kofinanzierung dieser und anderer Schutzmaßnahmen. Auch richtete das Gremium an den Bund die Erwartung, dass die Bundesautobahnen (BAB A 4, A 10, A 11, A 13, A 15, A 17, A 20) so herzurichten sind, dass sie eine möglichst sichere und gezäunte Wildschweinbarriere bilden.
Eine ausschließliche Einzäunung mit Wildschutzzäunen sei dabei nicht ausreichend.
Es müssten auch die Über- und Unterführungen der Autobahnen sowie die Auffahrten und Wildbrücken gegen das Überwinden durch Schwarzwild gesichert werden. „Zur Sicherung eines guten Hygienestandards gehöre zudem auch die sachgerechte Entsorgung von Müll und die intensive Reinigung an Autobahnraststätten“, ergänzte Minister Backhaus.
Ein anderer zentraler Punkt: Der Bund wurde einstimmig dazu aufgerufen, seine Bemühungen hinsichtlich so genannter Regionalisierungsabkommen mit wichtigen Drittländern fortzusetzen, die Schweinefleisch aus deutscher Herstellung importieren. „Damit wollen wir sicherstellen, dass im Falle eines ASP-Ausbruches nicht ganze Bundesländer, sondern nur die jeweils betroffene Region von Handelsbeschränkungen oder –verboten berührt ist.“
Die Schlachtbranche hingegen soll dazu angehalten werden, Tiere aus der Sperrzone II abzunehmen. Dazu fordert die AMK die Schlachtbranche auf, eigenverantwortlich ein konkretes, unternehmensübergreifendes Krisenkonzept zu erarbeiten. Die Fleischwirtschaft kann so die Rahmenbedingungen dafür schaffen, im Fall eines ASP-Ausbruchs Schweine aus den von Restriktionszonen betroffenen Gebieten zu schlachten.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV
Bildquelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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