Agrarministerin Michaela Kaniber zu den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Musterverfahren zur Überprüfung der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete:
„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Klarheit geschaffen. Die Urteile bestätigen unser Vorgehen in Bayern bei der Ausweisung im Jahr 2022. Unsere Ausweisungsverordnung ist grundsätzlich rechtmäßig. In einem Fall wurde eine Messstelle als nicht geeignet angesehen. Da werden wird die Urteilsbegründung abwarten müssen. Der gesamten Bayerischen Staatsregierung ist aber auch bewusst, dass wir sowohl im Interesse der Landwirte wie auch der gesamten Gesellschaft das Ausweisungsmessnetz bis Ende des Jahres 2024 auf 1.500 Ausweisungsmessstellen ausbauen müssen. Das bleibt eine große Herausforderung für die Wasserwirtschaftsverwaltung und das Umweltministerium. Die Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts aus den vergangenen Jahren zum Ausbau des Ausweisungsmessnetzes haben weiterhin höchste Priorität. Uns ist an diesem Tag aber auch wichtig: Der Bund muss endlich die versprochene verursachergerechte Regelung beim Düngerecht angehen. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor zwei Jahren in einer Protokollerklärung im Bundesrat verbindlich zugesagt. Darauf warten die Landwirte immer noch. Versprochen – gebrochen. Die Leidtragenden sind wieder mal die Bauern.“
Aufgrund neuer Bundesvorgaben mussten zum Ende November 2022 die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in Bayern mit der Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) neu ausgewiesen werden. Mittlerweile sind über 60 Normenkontrollanträge gegen die Ausweisung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, geklagt haben circa 1.000 landwirtschaftliche Betriebe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vier Musterverfahren abgetrennt und nun die ersten Urteile in den Musterverfahren verkündet.
Quelle: StMELF
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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