EU-Kommission fordert Polen zur Beteiligung an grenzüberschreitenden Maßnahmen auf Deutschland, Polen und Tschechien (Tiergesundheits-Troika) treffen sich mit Europäischer Kommission in Brüssel

Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, ist diese Woche nach Brüssel gereist, um sich mit der stellvertretenden Generaldirektorin Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Claire Bury, und ihrem polnischen sowie ihrem tschechischen Amtskollegen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und insbesondere über Zaunbaumaßnahmen im Grenzgebiet auszutauschen.

Auf Initiative von Bundesministerin Julia Klöckner wurde bereits im November des vergangenen Jahres dieses trilaterale Format – die sogenannte Tiergesundheits-Troika – etabliert. Denn das ASP-Geschehen in Brandenburg beschränkt sich auf Gebiete, die in Grenznähe zu Polen liegen. Die Ausbrüche in Sachsen sind teilweise nur etwa 40 Kilometer von Tschechien entfernt. Zudem hat die Sequenzierung des Virus-Typs durch das Friedrich-Loeffler-Institut ergeben, dass die Ausbrüche in Deutschland und Polen zusammenhängen, da es Wanderbewegungen von Wildschweinen zwischen Deutschland und Polen gibt.

Beate Kasch hat der EU-Kommission auch das deutsche Schutzkorridorkonzept vorgestellt. Ziel dieses Konzeptes ist die Unterbrechung der Infektionsausbreitung nach Westen. Im Sinne einer „weißen Zone“ soll der Korridor von zwei festen Zäunen begrenzt und darin die Wildschweinpopulation gegen Null reduziert werden. Dazu sind abgestufte Maßnahmen, wie die regelmäßige Fallwildsuche, verstärkte Bejagung mit Untersuchung und Entfernung der Kadaver vorgesehen. Die EU-Kommission hat das Konzept begrüßt.

Gleichzeitig ist der Infektionsdruck aus Polen weiterhin hoch. Beate Kasch machte in dem Gespräch daher nochmals deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen Deutschlands und Polens beim Bau von Wildschweinbarrieren im Grenzgebiet sei. Neben dem ASP-Schutzkorridor in Deutschland sei ein weiterer Korridor mit drittem Zaun auf polnischer Seite eine sinnvolle Ergänzung. Sie forderte ihren polnischen Amtskollegen auf, dies voranzubringen.

Staatssekretärin Beate Kasch erklärte: „Eine Erweiterung unseres Schutzkorridorkonzeptes auf polnischer Seite wäre ein effektives Mittel, um die Ausbreitung der ASP nach Westen aufzuhalten. Leider ist Polen auch weiterhin nicht bereit, sich hier zu bewegen. Und das, obwohl Deutschland personelle, organisatorische und finanzielle Unterstützung zugesagt hatte. Wir werden hier weiter Gespräche führen und Überzeugungsarbeit leisten, denn eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die ASP ist wichtig – auch in Verantwortung für ganz Europa. Als Bundesregierung engagieren wir uns deshalb massiv, damit die ASP in Deutschland getilgt wird und unterstützen die zuständigen Bundesländer mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.“

Das BMEL hat bei der EU-Kommission bereits erfolgreich auf eine Mitfinanzierung erforderlicher Zaunbaumaßnahmen hingewirkt: Allein für Brandenburg und Sachsen betrug das mögliche Erstattungsvolumen über neun Millionen Euro. Bisher werden allerdings nur Kosten erstattet, die bei der unmittelbaren Tierseuchenbekämpfung entstehen. Beate Kasch hat deshalb die EU-Kommission gebeten, auch für den präventiven Zaunbau und den Unterhalt eine Finanzhilfe zu gewähren.

Hintergrund:
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt diese Tierseuche keine Gefahr dar.

In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar 2020 waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet wurde – weitere Fälle in Deutschland. Ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Sachsen wurde am 31. Oktober bestätigt. Im Juli wurden erstmals Fälle in drei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen.

In Tschechien wurde der erste Fall im Jahr 2017 gemeldet. Es handelte sich hier um ein sehr lokales Geschehen mit einem punktförmigen Eintrag. Die Tschechische Republik bekämpfte die Tierseuche umfassend. Seit 2018 wurde kein Ausbruch der ASP dort mehr gemeldet. Damit gilt Tschechien als ASP-frei.

In Deutschland obliegt der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung den nach Landesrecht zuständigen Behörden der Bundesländer.

Quelle: BMEL

Bildquelle: BMEL


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