Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan mit dem Wirkstoff Metazachlor hinsichtlich der Anwendung in Rettich
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 14. September 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan (Zul.-Nr.: 043401-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Gewächshaus. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
| Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur |
|---|---|---|
| 043401-00/01-014 | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Senf, Acker-Schmalwand, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut) | Rettich, Radieschen |
Der Widerruf gilt auch für die gleiche Anwendung der Vertriebserweiterung Rapsan 500 SC (Zul.-Nr.: 043401-60).
Hintergrund
Mit der Verordnung (EU) 2023/377 wurde der Rückstandshöchstgehalt von Metazachlor für Rettich/Radieschen von 0,4 mg/kg auf die Bestimmungsgrenze von 0,06 mg/kg abgesenkt. Auf Basis der eingereichten Rückstandsversuche für Rettich / Radieschen kann der neue Rückstandshöchstgehalt nicht sicher eingehalten werden.
Ausgabejahr: 2023
Datum: 12.09.2023
Quelle: BVL
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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