Pflanzenschutzmittel 1 1

Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan mit dem Wirkstoff Metazachlor hinsichtlich der Anwendung in Rettich

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 14. September 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan (Zul.-Nr.: 043401-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Gewächshaus. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur
043401-00/01-014Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Senf, Acker-Schmalwand, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut)Rettich, Radieschen

Der Widerruf gilt auch für die gleiche Anwendung der Vertriebserweiterung Rapsan 500 SC (Zul.-Nr.: 043401-60).

Hintergrund
Mit der Verordnung (EU) 2023/377 wurde der Rückstandshöchstgehalt von Metazachlor für Rettich/Radieschen von 0,4 mg/kg auf die Bestimmungsgrenze von 0,06 mg/kg abgesenkt. Auf Basis der eingereichten Rückstandsversuche für Rettich / Radieschen kann der neue Rückstandshöchstgehalt nicht sicher eingehalten werden.

Ausgabejahr: 2023
Datum: 12.09.2023

Quelle: BVL

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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