Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 14. September 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan (Zul.-Nr.: 043401-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Gewächshaus. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur |
---|---|---|
043401-00/01-014 | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Senf, Acker-Schmalwand, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut) | Rettich, Radieschen |
Der Widerruf gilt auch für die gleiche Anwendung der Vertriebserweiterung Rapsan 500 SC (Zul.-Nr.: 043401-60).
Hintergrund
Mit der Verordnung (EU) 2023/377 wurde der Rückstandshöchstgehalt von Metazachlor für Rettich/Radieschen von 0,4 mg/kg auf die Bestimmungsgrenze von 0,06 mg/kg abgesenkt. Auf Basis der eingereichten Rückstandsversuche für Rettich / Radieschen kann der neue Rückstandshöchstgehalt nicht sicher eingehalten werden.
Ausgabejahr: 2023
Datum: 12.09.2023
Quelle: BVL
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
Entdecke mehr von Moderner Landwirt
Subscribe to get the latest posts sent to your email.