Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 13. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels VERSILUS (Zul.-Nr. 008857-00/00) mit dem Wirkstoff Benthiavalicarb (Fungizid gegen Phytophthora infestans). Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Benthiavalicarb gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 nicht erneuert wurde.

Für das Pflanzenschutzmittel gegen die Kraut- und Knollenfäule gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr: 2024
Datum: 03.06.2024

Quelle: BVL

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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