Warum die Bedienungsanleitung gelesen werden sollte, zeigt ein skurriler Unfall und der Rechtsstreit in Folge: Die Gegenseite/der Hersteller: „Hätte der Seilwindenbesitzer die Bedienungsanleitung gelesen, wäre der Unfall verhindert worden.“

Nicht gelesen – selbst schuld.
Was war falsch gelaufen?

Der Bediener der Seilwinde will das Seil, das sich um einen Wurzelstock auf einer Windwurffläche geschlagen hatte, freilegen. Er entspannt es mit der Funkfernbedienung, steckt diese in die Hosentasche und langt ans Seil, um es frei zu legen.

Beim Bücken aus versehen auf „Einziehen“ gekommen

Beim Bücken geht der Druckknopf in der Hosentasche auf aktiv: Einziehen!

Die Finger zwischen Seil und Wurzelstock werden gequetscht, gebrochen, Fingerkuppen werden amputiert.

Nach Hilferufen eilt der Waldnachbar herbei, holt die Fernbedienung aus dessen Hosentasche und setzt sie auf: Lösen!

Während der Kläger/Verletzte der Meinung ist, dass Funkfernbedienungen nicht unbeabsichtigt den Befehl zum Einziehen geben dürfen, meint der Hersteller ganz anders:

In der Bedienungsanleitung steht ausdrücklich, dass die Fernbedienung (mit Druckknöpfen) nicht in die Hosentasche gehört – um ungewollte Schaltvorgänge zu vermeiden.

In Punkt 1.2.2. „Stellteile“ schließt der Anhang I der Maschinenrichtlinie „Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Maschinen“ die mögliche Fehlbedienung von Stellteilen kategorisch aus. Hierzu gehören auch Druckknöpfe. Und hierzu gehören auch Druckknöpfe an Fernbedienungen, die aufgrund ihrer Größe in der Hosentasche Platz haben.

Bedienpersonen müssen Betriebsanweisungen lesen und beachten. Hersteller müssen den Anhang I der Maschinenrichtlinie in Gänze einhalten und umsetzen.

Wenn beide Hersteller/Händler und Betreiber alles richtig machen, passieren keine Unfälle. Ganz einfach, oder?

Quelle: SVLFG / Fritz Allinger

Bildquelle: SVLFG / Fritz Allinger / ML