Betroffen sind Anwendungen der Pflanzenschutzmittel Gardo Gold, Goltix Gold, Exalt und Regalis Plus.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung.
Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Mittel | Anwendungs-Nr. | Anwendung | Wirkstoff(e) | Widerruf am |
Gardo Gold | 024613-00/02-001 | Einjähriges Rispengras, Schadhirsen, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Lupine-Arten | S-Metolachlor + Terbuthylazin | 21.01.2022 |
Goltix Gold | 006470-00/02-007, 006470-00/02-009 | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich- Arten) an Schnittlauch | Metamitron | 21.01.2022 |
Exalt | 008515-00/00-005 | Freifressende Schmetterlingsraupen, Thripse an Salaten | Spinetoram | 23.02.2022 |
Regalis Plus | 007727-00/05-001, 007727-00/05-002 | Reduktion von Ausläufern und Winterblüten an Erdbeeren | Prohexadion | 24.02.2022 |
Hintergrund
Gardo Gold:
Mit der Verordnung (EU) 2021/618 und der Verordnung (EU) 2021/1795 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Terbuthylazin für Lupinen/frisch und Lupinen/getrocknete Samen auf die Bestimmungsgrenze von 0,01* mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 6. November 2021 hergestellt werden.
Goltix Gold:
Mit der Verordnung (EU) 2021/644 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Metamitron für Schnittlauch auf die Bestimmungsgrenze von 0,01* mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 10. November 2021 hergestellt werden.
Exalt:
Mit der Verordnung (EU) 2021/1110 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Spinetoram für Salate auf 1,5 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Januar 2022 hergestellt werden.
Bei allen drei Pflanzenschutzmitteln gilt, dass die jetzt festgesetzten Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden können.
Regalis Plus:
Diese Anwendungen werden auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen.
Ausgabejahr: 2022
Datum: 04.03.2022
Quelle: BVL
Bildqquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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