Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK hinsichtlich der Anwendung gegen Insekten an trockenen Hülsenfrüchten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Dezember 2021 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK für die Anwendung gegen Insekten an Hülsenfrüchten (Anwendungs-Nr. 00A494-00/00-002) widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Ausgabejahr: 2022
Datum: 05.01.2022
Quelle: BVL
Bildquelle: ML-Archiv
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