Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Dezember 2021 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK für die Anwendung gegen Insekten an Hülsenfrüchten (Anwendungs-Nr. 00A494-00/00-002) widerrufen.

Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Ausgabejahr: 2022
Datum: 05.01.2022

Quelle: BVL

Bildquelle: ML-Archiv