Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Dezember 2021 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANK für die Anwendung gegen Insekten an Hülsenfrüchten (Anwendungs-Nr. 00A494-00/00-002) widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Ausgabejahr: 2022
Datum: 05.01.2022
Quelle: BVL
Bildquelle: ML-Archiv
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