Laut Test-Messungen von BUND e.V. weisen im Handel erhältliche Erdbeeren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln nicht per se ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellt. Alle im Testbericht nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sind toxikologisch bewertet und im Rahmen der zugelassenen Anwendungen für sicher befunden worden. Dementsprechend sind sie in der Europäischen Union für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt und in Deutschland für die Anwendung in Erdbeeren zugelassen. In keiner Probe wurde der gesetzlich festgesetzte Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten oder auch nur annähernd erreicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Verzehr dieser Erdbeeren ist nach dem derzeitigen Stand des Wissens somit nicht zu erwarten.

Für drei der identifizierten Wirkstoffe (Difenoconazol, Penconazol und Trifloxystrobin) ist derzeit eine Akute Referenzdosis (ARfD) festgesetzt. Dieser Wert definiert die Substanzmenge, die ein Verbraucher im Verlauf eines Tages ohne erkennbares Gesundheitsrisiko mit der Nahrung aufnehmen kann. Für die drei genannten Wirkstoffe hat das BfR bewertet, ob der Verzehr der betroffenen Erdbeer-Chargen mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher einhergehen würde. Das Ergebnis: Die nachgewiesenen Mengen liegen weit unter der jeweiligen Akuten Referenzdosis, die maximal durch den Verzehr dieser Erdbeeren zu drei Prozent ausgeschöpft wurde. Auch das gleichzeitige Vorkommen mehrerer Wirkstoffe ist in Anbetracht der nur minimalen Ausschöpfungen der jeweiligen Akuten Referenzdosis nicht als gesundheitlich bedenklich einzuordnen

Auch wenn die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sachgerecht und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rückstände im Erntegut und in den daraus gewonnenen Lebensund Futtermitteln verbleiben. Die Rückstände müssen so niedrig sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gefährden – bis zu dem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt. Aus Sicht der Risikobewertung schließen die geltenden Zulassungskriterien gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend sicher aus.

Gemäß den geltenden EU-Regelungen werden die gesundheitlichen Risiken, die sich aus der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ergeben können, von einem EU-Mitgliedstaat stellvertretend für die Mitgliedsstaaten einer Zone bewertet. Die eigentliche Zulassung des Pflanzenschutzmittels erfolgt national. In Deutschland wird sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt. Am Zulassungsverfahren wirken das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit und führen Teilbewertungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch. Das BfR bewertet die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, Anwenderinnen und Anwender, Anwohnerinnen und Anwohner sowie zufällig Beteiligte.

Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um Pflanzen oder Teile von Pflanzen, einschließlich Frischobst, Gemüse und Samen, vor Schaderregern wie Pilzen, Unkräutern oder Schadorganismen zu schützen. Sie sollen außerdem den Ernteertrag sichern, das Erntegut während der Lagerung und des Transportes schützen und eine gute Lebensmittelqualität gewährleisten. Im ökologischen Landbau werden zwar weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt als in der konventionellen regulären Landwirtschaft, völlig ohne Pflanzenschutzmittel kommen aber auch ökologisch arbeitende Landwirte im Obst- und Gemüsebau nicht aus.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Bildquelle: ML-Archiv / Bodensee-Bauern


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