In den letzten Jahren gab es schon sehr viele Aufrufe zur Messstellenmeldung, mit anschließend viel Fleiß und noch mehr Frust aller Beteiligten in Politik, Wasserwirtschaft und Landwirtschaft.
Bereits 2019 hatte Bayerns Ministerpräsident Söder einen massiven Ausbau des sogenannten Ausweisungsmessnetzes versprochen. Mit großem personellem und finanziellem Aufwand wird aktuell versucht das Ausweisungsmessnetz in Bayern auf die bundesrechtlich vorgeschriebene Mindestanzahl zu ertüchtigen. Ob dies jedoch bis zur nächsten Neuausweisung überall gelingt, ist nach Kenntnis der Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt- Bamberg (IG) aktuell weiter ungewiss.
Neben den Ausweisungsmessstellen können (nicht müssen!) gemäß Bundesrecht zur genaueren Gebietsabgrenzung sogenannte Zusatzmessstellen (früher hießen diese Stützstellen) verwendet werden. Auch hier ist die Frusttraditionsquote bei allen Beteiligten extrem hoch!
Trotzdem ruft die IG bayernweit alle Beteiligte zur Meldung von Zusatzmessstellen an die zuständigen Wasserwirtschaftsämter auf.
Neu seit Oktober 2024: Bayerische Bauern müssen keine Kosten mehr für die Eignungsprüfung der Zusatzmessstellen übernehmen!
Das Bayerische Umweltministerium (StMUV) hat kürzlich mitgeteilt, dass die Eignungsprüfung einschließlich der Beschaffung fehlender Unterlagen und Messwerte von potenziellen Zusatzmessstellen künftig in ganz Bayern durch die Wasserwirtschaftsämter (eigenes Personal und beauftragte Dienstleister) durchgeführt werden soll. Betriebe müssen hierfür also künftig keine Kosten mehr übernehmen, werden aber gebeten, alle vorhandenen Unterlagen zur Unterstützung der Eignungsprüfung vorzulegen.
Die IG weiß aus eigener Erfahrung, relativ einfach können Quellen als Zusatzmessstellen anerkannt werden. Ältere Brunnen sind meist ungeeignet. Brunnen ab Mitte der 1980er Jahren gebaut, die im baulich guten Zustand sind und klares (insbesondere kein eisenhaltiges) Wasser fördern, werden oft anerkannt. Hierfür müssen aber sogenannte Ausbaupläne vorliegen. Wenn diese nicht mehr am Betrieb vorhanden sind, wurden diese jedoch meist von den Landratsämtern archiviert, so die Erfahrung der IG Höchstadt-Bamberg.
Die Messstellenvorschläge sollten gebündelt und zügig an die Wasserwirtschaftsämter gemeldet werden, am besten durch eine örtlich tätige IG. Die bisherigen Meldeformulare bleiben weiter gültig.
Das erfolgreiche Pilotprojekt im Bereich des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wurde damit auf ganz Bayern übertragen.
Das Bayerische Umweltministerium hatte im Herbst 2023 für den Amtsbereich vom Wasserwirtschaftsamt Kronach ein Pilotprojekt Zusatzmessstellen beauftragt. Das erfolgreiche Pilotprojekt wurde nun im Oktober 2024 auf ganz Bayern übertragen. Die IG Höchstadt-Bamberg appelliert deshalb an alle Beteiligte trotz allen Frustes die Chance einer zukünftig genaueren Gebietsabgrenzung zu nutzen und neue Messstellenvorschläge einzureichen oder bisherige Vorschläge in Zusammenarbeit mit den Behörden schnellstmöglich zu vervollständigen.
Die IG Höchstadt-Bamberg arbeitet seit vielen Jahren beim Messstellenausbau eng mit den örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsämtern in Ansbach, Kronach und Nürnbergzusammen und kennt Arbeitsaufwand und gemeinsames Frustpotential sehr genau. Abb1-6
Wann werden die Roten Gebiete neu ausgewiesen?
Gemäß Bundesvorschrift müssen spätestens alle vier Jahre die Gebiete geprüft und bei Änderungsbedarf neu ausgewiesen werden. In Bayern somit bis spätestens 31.12.2026. Es gibt aber auch Diskussionen die Roten Gebiete bereits Ende 2025 neu ausweisen. Bei einer möglichen Neuausweisung Ende 2025 können nach Bundesrecht nur Messstellen verwendet werden, wenn für diese vor dem 31.12.2024 Messergebnisse vorliegen. Bei Neuausweisung Ende 2026 ist diese Frist dann der 31.12.2025.
Quelle: Thomas Pfeiffer Schriftführer der IG
Bildquelle: Thomas Pfeiffer / IG
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