Die Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung und den Schutz der Milchbauern und ihrer Betriebe in Deutschland. Er bietet die Möglichkeit VOR der Produktion Verträge mit den
Molkereien zu schließen und damit vor allem Planungssicherheit zu erhalten.

Warum ist das so wichtig? Bisher erhalten die Erzeuger erst Wochen nach der Lieferung ihrer Milch mit der Milchgeldabrechnung die Information über ihr bereits geliefertes Produkt. Sie produzieren also ins Blaue – in der Hoffnung auf gute Preise – soviel sie können. Stellt sich aber hinterher heraus, dass die Preise schlecht sind/waren, dann ist auch der relative Verlust größer. Die hohe produzierte Milchmenge ist dann möglicherweise am Markt für die schlechteren Preise verantwortlich, man hat sich also ins eigene Fleisch geschnitten.

Würden die Preise und Lieferbedingungen aber im Voraus vereinbart, dann würde sich dieses System drehen und bei niedrigen Milchpreisen könnte man Maßnahmen ergreifen wie z.B. frühzeitigeres Trockenstellen, Abgangskühe früher abgeben oder Milch an
Kälber verfüttern. Dadurch wird das Milchaufkommen reduziert und es tritt in der Regel eine Preisstabilisierung ein.

Daher setzt sich LSV Deutschland im Sinne der Stärkung der Milchbauern für die Umsetzung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung ein. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Verträge VOR der Produktion zu schließen, so wie jedes andere produzierende, Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen auch. In diesen Verträgen können dann der verhandelte Preis, der Lieferzeitraum und die Menge schriftlich vereinbart werden. Der Landwirt wird damit endlich in die Lage versetzt unternehmerische Entscheidungen über Investitionen und die Betriebsausrichtung zu treffen und die Produktion zu planen.

Vielfach wird argumentiert, dass auf der Milchkonferenz des BMEL eine große Mehrheit der Beteiligten gegen die Anwendung des Art.148 waren, dies ist allerdings so nicht richtig. Die Abstimmung fiel vielmehr knapp gegen die Anwendung des Art.148 aus, weil viele Molkereivertreter anwesend und an der Abstimmung beteiligt waren.

Mittlerweile fordern selbst viele Landes- und auch Kreisbauernverbände, dass die Preise für das Erzeugnis vor der Produktion feststehen müssen.

Insgesamt ist die Umsetzung des Artikels 148 der GMO eine dringende Notwendigkeit, um die Zukunft der deutschen Milchbauern zu sichern. Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu unternehmen, um den Milchmarkt fairer, stabiler und nachhaltiger zu gestalten. Die Landwirte müssen in der Wertschöpfungskette gestärkt werden, auch indem das Risiko – welches der Landwirt bislang komplett alleine trägt – in der Wertschöpfungskette besser verteilt wird. LSV Deutschland unterstützt daher das Vorhaben der Bundesregierung, die gesetzlichen Weichen zu stellen, um mit der Umsetzung des Artikel 148 GMO den deutschen Milchbauern
die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie verdienen.

Als aktive Bauern, die wir diese Berufsvertretung rein ehrenamtlich tragen und unser Einkommen ausschließlich aus der Landwirtschaft beziehen, können wir die Ressentments gegen dieses politische Vorhaben nicht nachvollziehen. Wer sich gegen die Umsetzung des Art. 148 GMO ausspricht, kann nicht im Interesse der Milcherzeuger handeln und befindet sich offensichtlich in einem Interessenkonflikt durch die gleichzeitige Vertretung von Industrieverbänden.

Quelle: LsV Deutschland

Bildquelle: ML-Archiv


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