Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beraten. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, setzt sich dafür ein, dass die Belange der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden.

Bundesminister Cem Özdemir: „Wir wollen die bestehenden Bioenergieanlagen als wichtigen Pfeiler der Wertschöpfung und klimafreundlichen Energieversorgung des ländlichen Raumes und der Landwirtschaft erhalten und auf heutiges technisches Niveau verbessern. Dafür machen wir uns gerade in den Verhandlungen zum neuen Erneuerbaren Energien Gesetz stark. Wir fordern, dass Biogasanlagen ein faires Anschlussangebot bekommen, wenn die Förderung ausläuft. Diese Belange sind bisher im Referentenentwurf noch nicht abgebildet – aber für unsere Bäuerinnen und Bauern und für den ländlichen Raum ist es ungemein wichtig. Gerade jetzt müssen wir hier unsere Anstrengungen hochschrauben.“

Biogas kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die dringend nötige Stärkung unsere Eigenversorgung mit Energie zu beschleunigen und die Wärmewende im ländlichen Raum zu erleichtern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die Biogasbetreiber weiter ermutigen, ihre Anlagen zu Spitzenlast- und Speicheranlagen zu flexibilisieren, die dann einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen. So kann aus wertvoller und knapper Biomasse der beste Nutzen für das Gesamtsystem gezogen werden.

Özdemir weiter: „Landwirtinnen und Landwirte waren immer Pioniere und Treiber der Energiewende. Wir brauchen sie auch zukünftig als Partner bei dieser großen Aufgabe.“

Zum einen kann Biogas die Energiewende stärker unterstützen als bisher und fossile Kraftwerke und fossiles Erdgas ersetzen. Und zum anderen sichert die Biogaserzeugung Einkommen im ländlichen Raum. Dadurch wird auch ein Ausgleich zur Wertschöpfung aus der abnehmenden Tierzucht geschaffen.

Um folgende Eckpunkte geht es konkret:

  • Es muss Angebote geben für die Erzeugung von reinem Biomethan und für kommunal verankerte Anlagen mit dezentraler Wärmeerzeugung und Gasspeichern.
  • Die Ausschreibungsmengen müssen ausreichen, um allen bestehenden Anlagen, die in den nächsten Jahren aus der Förderung fallen, ein Anschlussangebot zu machen!
  • Photovoltaik muss so ausgebaut werden, dass sie im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung entsteht. Die Bodenmärkte dürfen nicht durch falsche Flächenkulissen der Ausschreibungen weiter unter Druck gesetzt werden.

Quelle: BMEL

Bildquelle: BMEL / Janine Schmitz / Photothek