Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, treibt den Umbau der Nutztierhaltung seit ihrem Amtsantritt voran – hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz. Die Ministerin hatte deshalb die so genannte Borchert-Kommission eingesetzt, die verschiedene Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung gemacht hatte. Diese wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sowie einer Politikfolgenabschätzung geprüft. Empfohlen wurde unter anderem eine Anpassung des auf EU-Ebene zulässigen Förderzeitraums und der maximalen Förderintensität. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission hat das Bundesministerium das nun erreicht.
Julia Klöckner: „Beim Umbau zu Tierwohlställen können Tierhalter künftig auf bessere Fördermöglichkeiten zählen. Das bringt die notwendige Planungssicherheit und langfristiges Vertrauen in den Umbau der Tierhaltung. Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich, das haben wir verdoppelt! Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt! Das sind entscheidende Punkte. Denn Landwirte brauchen Verlässlichkeit. Wenn sie ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen, müssen sie die Garantie haben, dafür die erforderliche Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode. Denn die Abschreibungen für eine solche Investition sind keine Angelegenheit von vier Jahren. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg.“
Diese beiden Maßnahmen zählen zum Förderangebot der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der 2. Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen.
Nach der Strategieplan-Verordnung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) kann eine Verbesserung des Tierwohls mit Maßnahmen der 2. Säule der GAP noch gezielter unterstützt werden:
- Die Förderdauer für den Ausgleich höherer Leistungen darf sich nun auch bei Verpflichtungen zugunsten des Tierwohls auf mehr als sieben Jahre belaufen. Das war bisher nicht möglich.
- Für die Förderung von Investitionen zum Tierwohl ist die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent erhöht worden. Auch das ist ein wichtiger Schritt, der merklich den Landwirten und dem Tierwohlziel hilft.
Quelle: BMEL
Bildquelle: ML-Archiv
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