Seit Januar 2021 gilt die Corona-Überbrückungshilfe III mit einigen essenziellen Verbesserungen. Nicht nur für die gesamte betroffene Wirtschaft ist dies eine gute Nachricht. Auch landwirtschaftliche Tierhaltungs- und Spezialkulturbetriebe profitieren von den neuen Rahmenbedingungen. Diese Betriebe sind ebenfalls stark von den Preis- und Absatzeinbrüchen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, betroffen. Der Zugang zu den Überbrückungshilfen wurde deutlich erleichtert, die Fördertatbestände und die möglichen Hilfen erweitert. Auch die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen werden verbessert.

„Auch wenn nicht alle Vorstellungen unserer Landwirtinnen und Landwirte in Bayern erfüllt worden sind, hat sich mit diesen Verbesserungen unser Einsatz beim Bundeswirtschaftsminister definitiv gelohnt. Besonders wichtig waren mir bessere Hilfen für die krisengebeutelten Tierhaltungsbetriebe. Jetzt müssen die detaillierten Informationen zur Überbrückungshilfe III schnell über die Internetportale der Bundesministerien den Betroffenen bekannt gemacht und die Antragstellung so früh wie möglich eröffnet werden“, so die Ministerin.

Ergänzend zu den verbesserten Bundeshilfen müssen von der EU-Kommission aber auch die Beihilfegrenzen deutlich angehoben und bis Ende des Jahres verlängert werden. Dazu lägen aus Brüssel bereits entsprechende Vorschläge vor. „Das zeigt, dass man in der Krise über alle Ebenen hinweg schnell zu guten Lösungen kommen kann, wenn man es gemeinsam wirklich will und an einem Strang zieht“, so Kaniber weiter.

Ab sofort können alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch gegenüber dem Vorjahresmonat die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Es erfolgt somit keine Differenzierung mehr nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Das führt unmittelbar zu einer Beschleunigung bei der Bearbeitung der Anträge. Die Umsatzrückgänge und die Hilfen können bei der Überbrückungshilfe III nun auch monatlich geltend gemacht werden. Bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen können neben bestimmten Fixkosten nun auch Tierfutter und Tierarztkosten gefördert werden. Die Möglichkeit für Abschlagszahlungen besteht nun für alle Antragsberechtigten, nicht mehr nur für von der Schließung betroffene Betriebe.

Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Betriebe unter „BMWi Weitergehende Informationen“ und auch ein FAQ speziell zu den neuen Überbrückungshilfen soll zeitnah unter „FAQ Überbrückungshilfe III“ verfügbar sein.


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