Um das wertvolle Lebensmittelprodukt Milch produzieren zu können, bringt eine Kuh etwa einmal pro Jahr ein Kalb zur Welt. Die Kälber werden in sogenannten Iglus aufgezogen. Ein Großteil der weiblichen Kälber bleibt auf dem Betrieb. Wohingegen die männlichen Kälber, etwa 50 Prozent der Nachzucht, nach 14 Tagen an professionelle Mastbetriebe verkauft werden. „Das hat sich bewährt, das ist gut und richtig so“, erklärt der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen Manfred Tannen. Die Kälbergesundheit liege den Bauern dabei sehr am Herzen. Deshalb plant das Landvolk seit Monaten gemeinsam mit der Landesvereinigung Milchwirtschaft, der Landwirtschaftskammer und weiteren Partnern ein groß angelegtes Projekt, das die weitere Verbesserung der Kälbergesundheit anstrebt.
„Wir waren bereits auf einem sehr guten Weg, die Kälbergesundheit noch mehr zu verbessern. Nun wurden uns durch Gesetze erneut Steine in den Weg gelegt“, führt Tannen aus. Jüngste mit der Branche unabgesprochene Beschlüsse legen fest, dass Kälber zwar 14 Tage länger auf dem Betrieb bleiben sollen, aber Entschädigungen für die Mehrkosten sind nicht vorgesehen. „Futter und Pflege kosten Geld, das bei den Landwirten angesichts der extrem angestiegenen Betriebsmittelkosten ohnehin schon knapp ist. Mit dieser Verordnung ist weder dem Tier noch dem Halter geholfen“, erklärt Tannen. Die Landwirtschaftskammer schätzt, dass auf die Gesamtheit der niedersächsischen Betriebe ein sehr hohes Investitionsvolumen von mehreren Millionen Euro zukommen wird, zusätzlich zu laufenden Kosten, zeitlichem Aufwand und notwendigen Impfungen. „Das alleinige Anheben des Mindesttransportalters hilft uns nicht, wir brauchen realistische Konzepte, Förderungen und vor allem einen realistischen Zeitraum, dies alles umzusetzen“, fordert der Vizepräsident des Landesbauernverbandes eindringlich. „Schon der Antrag für den nötigen Stallumbau kann so lang dauern, wie die geplante Übergangsfrist.“
Das Landvolk sorgt sich, dass die meisten Landwirte wegen der ungünstigen Perspektive noch mehr Tiere ins Ausland exportieren müssen, da die 28-Tage-Regelung nur innerhalb Deutschlands gelten soll. Deshalb fordert der Verband ein vernünftiges Konzept zur Umsetzung, wobei die Verlängerung der Übergangsfrist unbedingt nötig ist. Denkbar wäre auch eine europäische Vereinheitlichung der Gesetze, sodass alle Länder die gleichen Bedingungen haben.
Verwundert zeigt sich Tannen darüber, dass eine wissenschaftliche Bewertung über die Folgen des Beschlusses weder vor noch nach dem Beschluss nicht in die Entscheidungen des Ministeriums in Niedersachsen eingeflossen sind. „Angesichts der prekären Lage, in der sich unsere Landwirte befinden, sollte sich das Ministerium darum bemühen, die Folgen abzumildern und die Übergangsfrist zu verlängern. Das ist wichtig für die Planungssicherheit unser Bäuerinnen und Bauern“, erklärt Tannen anschließend.
Quelle: Landvolk Niedersachsen
Bildquelle: Landvolk Niedersachsen
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