Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt Änderungen an der Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft vor. Die Anschaffung von Gülletankwagen wird künftig nicht mehr förderfähig sein. Ausschlaggebend für diese Anpassung ist eine umfassende Auswertung zur bisherigen Inanspruchnahme der Förderung.
Im Ergebnis wurde deutlich, dass das Programm positiv angenommen wird und die Förderung auf Klima-, Natur- und Umweltschutz ausgerichtet ist. Einzige Ausnahme bei der insgesamt positiven Bewertung der Fördereffizienz ist die bisher optionale Mit-Förderung von Gülletankwagen mit einem Aufbringsystem.
Daher wird die Förderung für die Anschaffung von Gülletankwagen über das Programm eingestellt. Die Einzelförderung der Aufbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger bleibt jedoch bestehen, da diese eine hohe Fördereffizienz aufweisen und erheblich zur Verbesserung der exakten Nährstoffverteilung und der Minderung von Ammoniakemissionen beitragen. Durch die Herausnahme der Tankwagen stehen künftig mehr Mittel für die verbleibenden Kategorien zur Verfügung. Damit können auch mehr Antragsteller am Programm teilhaben.
Hintergrund
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft fördert das BMEL landwirtschaftliche Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, die in moderne Technologie investieren wollen. Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung, zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern. Hierfür stehen bis 2024 jährlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden fast 10.000 Investitionen gefördert. Die Förderung kann über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) beantragt werden.
Quelle: BMEL
Bildquelle: ML-Archiv
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