Der Start des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Anfang 2021 stieß auf so hohe Nachfrage in der Landwirtschaft, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen wurden. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hatte daher entschieden, die zweite Tranche des Investitionsprogramms zeitlich vorzuziehen. Zuschüsse fließen in die Förderung von hochmodernen Maschinen, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes z. B. enorme Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln ermöglichen. Mit der heutigen Veröffentlichung der ergänzten Richtlinie und Bekanntmachung im Bundesanzeiger treten die Änderungen in Kraft.
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft im Überblick:Registrierung zum Interessenbekundungsverfahrenbis zum 21. April, 18 Uhr:
Die Registrierung auf dem Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für alle an einer Förderung interessierten Landwirte ist bis zum 21. April, 18 Uhr unter folgendem Link möglich: https://foerderportal.rentenbank.de/anmeldung
Diese Registrierung ist zur Teilnahme am Förderprogramm erforderlich. Alle Registrierungen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft bzw. zum Investitionsprogramm „Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft“, die bereits erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig, eine nochmalige Registrierung ist nicht nötig. Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail, mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“.
Interessenbekundungsverfahren vom 23. bis 30. April 2021:
Im Rahmen dieses „Interessenbekundungsverfahrens“ teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren bzw. späteren Antragsrunden haben. Hierzu muss sich der Antragsteller eindeutig identifizieren, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern. Das Interessenbekundungsverfahren ist über mehrere Tage (vom 23. bis 30. April 2021) geöffnet. Es wird abgefragt:
- in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen),
- das gewünschte Jahr der Förderung
- sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe.
Auswahlverfahren:
Im Anschluss werden alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Einladung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, einen Zuschussantrag zu stellen.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt dann wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank und die Hausbank.
Laufzeit:
Die Laufzeit des Programms ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Abfrage einer prinzipiellen Interessenbekundung können die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit des Programmes noch sachgerechter eingesetzt werden. Unabhängig davon wird es in den kommenden Jahren weitere Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geben (im Bundeshaushalt für die Jahre 2022 bis 2024 sind entsprechende Mittel eingestellt). Hier können alle Interessenten erneut ihr Interesse bekunden, unabhängig von einer Teilnahme im diesjährigen Verfahren. Alle bereits registrierten Unternehmen erfahren rechtzeitig, wann wieder eine neue Antragsrunde startet.
Angepasste Förderbedingungen, damit möglichst viele einzelne Anträge gestellt werden können:
- Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, können jetzt auch neu gegründete GbRs gefördert werden.
- Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen in den Jahren 2021 bis 2024 beträgt eine Million Euro je Zuwendungsempfänger.
- Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion beträgt die Höchstfördersumme 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen 100.000 Euro.
Ergänzung der Positivliste um bestimmte Maschinenkategorien, um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft noch besser fördern zu können:
- Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden.
- Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und max. 1.800 Liter Behältergröße.
- Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung, auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.
- Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.
- Diese zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden. Die Neuerungen werden sich entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden.
Lieferfristen verlängert:
Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr verlängert Bundesministerin Julia Klöckner die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021.
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