Zum Umgang mit den Schäden aufgrund der Hochwasserkatastrophe in den letzten Tagen:

  1. Hilfsprogramm „Soforthilfe Hochwasser 2024“
    Wie bereits über die Presse bekannt gegeben wurde, wird für die Landwirtschaft ein bayernweites Hilfsprogramm für die vom aktuellen Hochwasser geschädigten Unternehmen der
    Land- und Forstwirtschaft (einschl. Gartenbau und Fischerei) in Bayern auf den Weg gebracht.
    Unter: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html werden die aktuellsten Informationen hierzu aufgeführt sowie zeitnah auch die Antragsformulare eingestellt.
    Vorab wird darauf hingewiesen, dass die durch die Überschwemmungen entstandenen Schäden zeitnah und vor deren Beseitigung dokumentiert werden müssen! Die FAL-BY-App ermöglicht in diesem Zusammenhang georeferenzierte Aufnahmen der durch das Hochwasser geschädigten Flächen, Gebäude o. ä.. Dazu ist im Menü die Funktion „Kamera“ (anschließend Auswahl „Schlag“) für proaktive Fotos zu verwenden. Um solcherart erstellte georeferenzierte Fotos für Dokumentationszwecke im Antragsverfahren einsetzen zu können, sind Screenshots der entsprechenden Fotos aus der Galerie in FAL-BY zu erstellen.
    Hierzu bieten die Ämter eine Online-Schulung an. Der Einstiegslink zu dieser Schulung wird auf der Homepage des AELF veröffentlicht.

Schäden, zu denen keine aussagekräftigen, zeitnah gefertigten Dokumentationen vorgelegt werden, können nicht ausgeglichen werden.

  1. Auswirkungen der Ereignisse auf die Flächenförderung
    In der aktuellen Förderperiode besteht die Möglichkeit, dass ganze Schadensgebiete ausgewiesen werden, in denen keine Mitteilung des Falles höherer Gewalt mehr erforderlich ist. Somit kann von einer Kürzung, einer Sanktion oder einem Ausschluss abgesehen werden, wenn die Nichteinhaltung einer Förderauflage Folge des Hochwassers/Überschwemmung und somit auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
    Im Dienstgebiet des AELF Ebersberg-Erding wurden als Schadensgebiete die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete im Landkreis Freising festgelegt. Ob Ihre geschädigten Flächen in einem solchen Gebiet liegen, können Sie im iBALIS in der Ebene „Überschwemmung (festgesetzt)“ und „Überschwemmung (vorl. gesichert)“ einsehen (Menü -> Feldstückskarte -> Ebenenauswahl öffnen -> Ebene hinzufügen -> Auswahl der beiden Überschwemmungs-Kulissen).

Liegen Ihre geschädigten Flächen nicht in einem ausgewiesenen Schadensgebiet, ist zwingend die Betroffenheit sehr zeitnah per E-Mail mitzuteilen. Dies ist allerdings für die Flächenförderung nur dann erforderlich, wenn aufgrund des Hochwassers/Überschwemmungen Förderauflagen auf den betroffenen Flächen nicht mehr eingehalten werden können. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, auch nach Abfluss des Wassers die entstandenen Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen mittels FAL-BY zu dokumentieren.

Weitere Informationen dazu (u. a. Erleichterungen im anerkannten Fall höherer Gewalt bzw. was dennoch zu beachten ist) werden ebenfalls in der oben genannten Online-Schulung am 19.06.2024 um 20:00 Uhr gegeben (Einstiegslink auf der Homepage des AELF).

Wichtig: Die Anerkennung eines Falls höherer Gewalt ist nur dann relevant, wenn durch das Extremwetter landwirtschaftliche Flächen geschädigt wurden und in der Folge Förderauflagen nicht mehr eingehalten werden können (z. B. Beseitigung des verschmutzen Aufwuchses vor dem Erreichen des zulässigen Schnittzeitpunktes bei KULAP- oder VNP-Maßnahmen).

Quelle: StMELF

Bildquelle: ML-Archiv


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