Aufgrund der Europäischen Transparenzinitiative sind seit 2012 alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Mai jeden Jahres die Begünstigten von EU-Agrarzahlungen für das zurückliegende EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen. Insgesamt wurden für 2020 an 318.000 Begünstigte Zahlungen in Höhe von 6,84 Milliarden Euro geleistet.

Seit dem 26.05.2021 können auf proplanta.de alle Empfänger von EU-Agrarzahlungen in Deutschland sowie die Top-Empfänger der Agrarsubventionen 2020 anhand von interaktiven Karten und Tabellen einfach und übersichtlich nachvollzogen werden.

Die EU-Gelder, die von 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen, stammen aus zwei Agrarfonds: dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet).

Was sind Direktzahlungen in der Landwirtschaft?

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesen wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung gewährleistet. Sie dienen als finanzieller Ausgleich für hohe Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards, die die Landwirte in Deutschland und der EU einhalten. Die Direktzahlungen werden aus dem EGFL (jährlich rund 5 Milliarden) hauptsächlich an Landwirte und Unternehmen ausbezahlt.

Seit dem Jahr 2015 werden in Deutschland folgende Direktzahlungen gewährt:

  • Basisprämie
  • Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (sogenannte „Greening-Prämie“)
  • Umverteilungsprämie, von der insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitieren
  • Zahlung für Junglandwirte
  • vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.

Die Zahlungen werden nur gewährt, wenn grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt sind (Cross-Compliance-Auflagen). Diese Grundanforderungen ergeben sich aus EU-Verordnungen und Richtlinien für die Bereiche des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie Standards für die Erhaltung von Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“.

Wie hoch sind die Direktzahlungen?

Durchschnittlich machen die Zahlungen der 1. Säule etwa 40 Prozent des Einkommens der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland aus. Werden die sog. Greening-Auflagen nicht eingehalten, droht der Verlust von einem Drittel der Direktzahlungen. In Deutschland werden für die ersten 30 Hektar je 50 Euro mehr Direktzahlungen und für weitere 16 Hektar je 30 Euro zusätzlich gezahlt.

Wer bekommt wie viel Direktzahlungen?

Landwirte in Deutschland bekommen laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab 2019 im Durchschnitt rund 281 Euro an Direktzahlungen pro Hektar. Bei den Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der speziellen Fördermaßnahmen für die ersten Hektare und Junglandwirte, junge Betriebsleiter und kleinere Betriebe deutlich mehr als 281 Euro pro Hektar erhalten, größere Betriebe entsprechend weniger.

Wie viel Subventionen bekommt ein Landwirt?

Die Höhe der Subventionen ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem der Größe des Betriebs, aber auch seine Lage in Deutschland spielt eine Rolle. Die stärkere Förderung der ersten Hektare führt dazu, dass vor allem in jene Bundesländer vergleichsweise mehr Geld fließt, in denen es einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Betriebe gibt. Länder mit vielen Junglandwirten profitieren ebenfalls.

Top-10-Empfänger Direktzahlungen Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 359,8 Millionen Euro an Zahlungen aus der 1. Säule an Unternehmen und Betriebe überwiesen.

Zu den Top-Ten Empfängern aus Mecklenburg-Vorpommern zählen:

  • 10.480.718,38 € Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern – 19061 Schwerin 
  • 4.893.398,64 € Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse – 19055 Schwerin
  • 4.121.751,63 € Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“ – 19288 Ludwigslust
  • 3.815.854,49 € Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt – 19055 Rostock
  • 2.613.265,87 € Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – 17139 Malchin
  • 2.144.306,84 € Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – 17033 Neubrandenburg
  • 1.798.482,29 € Gut Borken GmbH & Co. KG – 17309 Viereck
  • 1.763.494,74 € Stadt Grabow – 19300 Grabow
  • 1.762.635,45 € Gemeinde Ahrenshagen-Daskow über Amt Ribnitz-Damgarten – 18311 Ahrenshagen-Daskow
  • 1.710.516,64 € Verein „Haus des Kindes“ e.V. – 23923 Schönberg

Quelle: Proplanta

Bildquelle: ML-Archiv

Übersicht Empfänger Agrarsubventionen in Deutschland 2020