Am 27. April 2023 startete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Verbände- und Länderanhörung zur geplanten Änderung des Düngegesetzes. Diese läuft bis zum 11. Mai 2023.

Für das seit langem zugesagte Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung (DüV) soll damit endlich der Rechtsrahmen geschaffen werden. Zudem soll den Bundesländern eine Ermächtigungsgrundlage gegeben werden, um z.B. die hierfür nötigen Düngedaten bei den landwirtschaftlichen Betrieben abzufragen. Beides sind Voraussetzungen, um die im letzten Jahr versprochene Verursachergerechtigkeit für bereits wasserschonend wirtschaffende Betriebe z.B. durch Befreiungen von den Rotgebietsauflagen zu ermöglichen.

Außerdem hat Deutschland der EU-Kommission ein solches Wirkungsmonitoring versprochen.

Noch viele Datenlücken

Um beispielsweise die Nährstoffabfuhr über die Ernte und die Ertragsentwicklung in mit Nitrat belasteten und damit in der Düngung eingeschränkten Gebieten erfassen zu können, sollen Ertrags – und Qualitätsdaten erfasst werden. Die derzeit verfügbaren (statistischen) Datengrundlagen sind laut Begründung des Gesetzesentwurfes weder in ihrer räumlichen Auflösung noch im Hinblick auf die Qualität ausreichend. Ergänzend sind auch Daten über die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen an Stickstoff, Phosphor oder Phosphat erforderlich, um Eintragspotentiale in die Oberflächengewässer bewerten zu können. Für das Monitoring soll so weit wie möglich auf Daten zurückgegriffen werden, die bereits von der Verwaltung erhoben werden oder von den Betrieben zu dokumentieren sind.

Die aktuell zu erhebenden „Düngedaten“ erfassen aufgrund der Bagatellgrenze in der DüV einen großen, aber nicht vollständigen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe. Außerdem ist beispielsweise eine Abschätzung der gasförmigen Verluste bei der Wirtschaftsdüngerausbringung bisher für ein flächendeckendes Monitoring nur schwer möglich. Zur Schließung dieser Lücken bedarf es noch Lösungen. Ebenso zu Fragen des Datenschutzes und vielen mehr.

Last but not least bedarf es auch noch rechtssicher, fachlich korrekt ausgewiesener Roter und Gelber Gebiete merkt die IG Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg kritisch in ihrer Pressemitteilung an.

Änderung der Düngeproduktverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung

Zusätzlich sollen mit der geplanten Gesetzesänderung Voraussetzungen für die europarechtlich notwendige Änderung der deutschen Düngeproduktverordnung geschaffen werden. Außerdem muss §11a des Düngegesetzes geändert werden, um die schon lange diskutierten Vorschläge zur Änderung der Stoffstrombilanzverordnung umzusetzen.

Entwurf ist formal noch nicht beschlossen

Bereits im Anschreiben weist das BMEL darauf hin, die Prüfung des Entwurfes durch das Justizministerium sei noch nicht abgeschlossen. Die geplante Änderung wurde von der Bundesregierung auch noch nicht beschlossen. Außerdem Bedarf die Gesetzesänderung die Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Thomas Pfeiffer, Schriftführer der IG

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