Am 02.11.2021 veröffentlichte das Bundeskartellamt eine Genossenschafts-Leitlinie.

„Genossenschaften ermöglichen es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Sie spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle und führen häufig auch zu einer Belebung des Wettbewerbs. Die besondere Organisationsform im genossenschaftlichen Verbund führt aber auch zu kartellrechtlichen Fragestellungen. Mit diesen Leitlinien wollen wir vor allem kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben, um besser einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen zulässiger Kooperation einerseits und kartellrechtlich verbotenem Verhalten andererseits verläuft.“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

Die Leitlinien erläutern anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Kartellverbots und stellen die möglichen Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit dar. Dabei wird Bezug genommen auf relevante Entscheidungen des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission. Außerdem enthalten die Leitlinien auch Orientierungshilfen bezüglich neuer digitaler Vertriebs- und Kooperationsformen.

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit genossenschaftlich organisierten Unternehmen und mit Blick auf den Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Online-Handels, sah der Koalitionsvertrag 2018 den Erlass der nun vorgelegten Leitlinien vor. 

Dazu das Statement des Deutschen Raiffeisenverbandes:

„Die gestern vom Bundeskartellamt veröffentlichten Genossenschafts-Leitlinien sind eine Enttäuschung. Sie greifen lenkend in die internen Strukturen der Unternehmen ein und untergraben das politische Ziel, die Genossenschaften zu stärken.“

Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV)

Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode ist das Ziel verankert, Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen zu stärken. Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht sind überwiegend eine Fallsammlung und erfüllen diese
Aufgabe nicht. Dazu Holzenkamp: „Der Eingriff in genossenschaftsrechtliche demokratische Strukturen, vor allem in Lieferverhältnisse oder Kündigungsfristen, schränkt die gesetzlich verankerten Möglichkeiten, die das Genossenschaftsgesetz bietet, ein. Die politisch angestrebte Stärkung von Genossenschaften wird damit nicht erreicht.“

Bildquelle: ML-Archiv

Quelle: Bundeskartelamt, DRV


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