Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten ist. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche heute in entsprechenden Proben nachgewiesen und wird nun auch die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen.
Nachdem vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen in dem Betrieb in der Region Rostock aufgetreten waren, wurden Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt, das den Verdacht bestätigt hat. Jetzt greifen die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.
Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle von ASP – weder bei Wildschweinen, noch bei Hausschweinen. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten.
Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie meist tödlich ist. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem gab es weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen. Im Juli wurden erstmals Fälle in drei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen. Diese Fälle sowie die eingerichteten Sperrzonen wurden inzwischen wieder aufgehoben, nachdem die Tiere in den betroffenen Beständen getötet und weitere behördliche Maßnahmen ergriffen worden waren.
Quelle: BMEL
Bildquelle: ML-Archiv
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