Die Solarausschreibung des ersten Segments zum Gebotstermin 1. November 2021 ist erneut sehr deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 510 Megawatt (MW) wurden 232 Gebote mit einem Volumen von 986 MW eingereicht. 133 Gebote mit einem Umfang von 512 MW konnten bezuschlagt werden.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (255 MW, 69 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (51 MW, 9 Zuschläge) und Baden-Württemberg (49 MW, 10 Zuschläge).

Erstmals konnten Bieter auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen und Sachsen abgeben, nachdem in diesen Bundesländern die Flächenkategorien durch Länderverordnungen freigegeben wurden. Allerdings wurden in dieser Runde noch keine Gebote für diese Flächen eingereicht. Die meisten Zuschläge für Acker- und Grünlandflächen gingen an Gebote für Flächen in Bayern (172 MW, 41 Zuschläge).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,57 ct/kWh und 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,00 ct/kWh. Dies entspricht dem Wert der Vorrunde.

Zehn Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Wann muss eine PV Anlage ausgeschrieben werden?

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der anzulegenden Werte für Strom aus Solaranlagen durch. Der ermittelte anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie).

Die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, (Solaranlagen des 1. Segments) ist ab einer installierten Leistung von mehr als 750 kWp nur über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.

Solaranlagen des 1. Segments mit einer installierten Leistung von 750 kWp oder weniger sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Bestimmungen des EEG2021 gefördert werden.

Quelle: Bundesnetzagentur

Bildquelle: ML-Archiv


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