Damit gelten 30.000 Hektar in Brandenburg als Wildnisgebiete entsprechend der Bund-Länder Kriterien. Dieses Etappenziel eröffnet auch Möglichkeit, finanzielle Mittel des Bundes aus dem „Wildnisfonds“ für den Erwerb weiterer Flächen zu beantragen.

Umweltminister Axel Vogel: „Wildnisgebiete sind ein wichtiger Baustein, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie sind Rückzugsräume für Arten, die in der genutzten Kulturlandschaft nicht mehr leben können. In diesen Freilandlaboren können wir erforschen, wie der Klimawandel die Entwicklung von Pflanzen- und Tiergesellschaften beeinflusst und wie bedeutend die Gebiete im landesweiten Netz für den Verbund der Lebensräume sind.“

Naturnahe Wälder, ehemalige Truppenübungsplätze und Bergbaufolgelandschaften bilden das Grundgerüst der Wildnisentwicklung in Brandenburg. Diese Flächen müssen eine Mindestgröße aufweisen, um vom Bund im Rahmen seiner nationalen Biodiversitätsstrategie anerkannt zu werden: 1.000 Hektar in Wäldern und auf ehemaligen militärischen Liegenschaften, 500 Hektar in Flussauen und Mooren. Die Flächen müssen zusammenhängend und sollen nicht besiedelt sein; noch vorhandene Zerschneidungen durch Infrastrukturen müssen in einem absehbaren Zeitraum zurückgebaut werden können.

Brandenburgs größte Wildnisgebiete liegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Jüterbog im Nationalpark Unteres Odertal jeweils mit mehreren tausend Hektar. Die märkischen Wildnisflächen im Eigentum von Stiftungen, Verbänden oder dem Land müssen über eine rechtliche Sicherung oder im Grundbuch, in Stiftungssatzungen oder über vertragliche Regelungen dauerhaft dem Wildnisziel gewidmet sein. Mittelfristig ist für alle Flächen die rechtliche Sicherung als Naturschutzgebiet erforderlich. Für jedes Wildnisgebiet wird ein Managementplan erstellt, der sich nach einheitlichen Vorgaben der Nationalen Strategie für die Biodiversität richtet.

„Wildnisgebiete sind für Erholungssuchende auch ein Gegenpol für den Alltag. Natürliche Entwicklungsprozesse erleben zu können, kann ein wohltuender Kontrast zum normalen Lebensumfeld sein“, so Axel Vogel.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien verpflichtet, auf insgesamt zwei Prozent der Landesfläche dauerhaft Wildnisgebiete zu entwickeln, in denen sich die Natur wieder frei entfalten kann. Sie sind Teil im landesweiten Netz für den Verbund von Lebensräumen in Brandenburg. Für das Erreichen des 2-Prozent-Ziels von 60.000 Hektar Wildnisgebieten kommen in Brandenburg weitere Flächen in Wäldern, Tagebaugebieten und auf den noch verbliebenen, ehemalig militärisch genutzten Liegenschaften in Betracht.

Hintergrund:

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro unterzeichnet. Es bildet die Grundlage für die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Deutschland hat 2007 seine Nationale Strategie für die biologische Vielfalt beschlossen. Weil die 2011 von der Europäischen Union aufgelegte Strategie ihr Ziel, bis 2020 den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen, nicht erreichte, hat die EU ihre Strategie erneuert.

Brandenburg tritt mit einem Maßnahmeprogramm für die biologische Vielfalt dem Verlust von Arten und Lebensräumen entgegen. Das Zwei-Prozent-Ziel für die Einrichtung von Wildnisgebieten ist ein wesentlicher Baustein dieses Programms.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg

Bildquelle: ML-Archiv


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