Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ rechtssicher anordnen können, hat Bundesministerin Julia Klöckner bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Da Dringlichkeitsverordnungen nach dem Tiergesundheitsgesetz nur befristet gelten und die Regelung mit Ablauf des 9. Mai 2021 ihre Gültigkeit verlieren würde, hat Bundesministerin Klöckner nun entschieden, die Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können.
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dieser Entfristung zugestimmt. Die zuständigen Behörden können somit weiterhin mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ fortfahren.
Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung
Quelle: BMEL
Bildquelle: BMEL
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