Am 22.06.2023 fand am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein erster Erörterungstermin zu den aktuell zahlreich laufenden Normenkontrollanträgen gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) statt.

Die zahlreichen Anträge wurden vom Gericht inzwischen auf knapp 40 Verfahren zusammengelegt. Das Gericht wählte nun für den Erörterungstermin vier Verfahren aus, je eines pro Rechtsanwaltskanzlei. Eines der gewählten Verfahren ist der von der Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg (IG) unterstütze Normenkontrollantrag.

Das Gericht war sehr gut auf den Termin vorbereitet. Gleich zu Beginn widerlegte die Vorsitzende Richterin unter anderem die These des Freistaates Bayern, dass im Falle eines Antragserfolges alle Grundwasserkörper mit mindestens einer belasteten Messtelle automatisch komplett zum Rotgebiet erklärt werden müssten. Die IG freut es, wenn diese seit Januar 2022 immer wieder ausgepackte Keule von angeblich bis zu 42% Rotgebietsfläche in Bayern (im Falle eines Erfolges der Normenkontrollen) nunmehr endgültig aus der Diskussion verschwindet.

Das Gericht machte zudem deutlich, dass bereits in den Bundesvorschriften einige „Widersprüche“ sind. Zudem mussten sich die Vertreter des Freistaates Bayern kritischen Fragen stellen. Gegen Ende der Erörterung wurde dem Freistaat Bayern mit sehr kurzer Abarbeitungszeit die Vorlage umfangreichster Unterlagen vom Gericht aufgetragen. Abzuwarten bleibt nun, ob die vom Gericht für unbedingt notwendig erachteten Behördenunterlagen vollständig und firstgerecht vorleget werden. Sollten die bisherigen Datenlücken nicht geschlossen werden, wird sich der Druck auf die Staatsregierung zur erneuten Reparatur der AVDüV Bayern massiv erhöhen, ist sich die IG sicher.

Bekanntermaßen hatte das Bayerische Kabinett am 23.05.2023 die aktuell gültige AVDüV erstmals repariert und ein fälschlicherweise ausgewiesenes Gelbes Gebiet in der Nähe von München komplett aufgehoben.

Die IG ermuntert deshalb alle Betroffenen jetzt in der beginnenden heißen Landtagswahlkampfphase alle Wahlkämpfer auf Ungereimtheiten bei der Ausweisung wie z.B. defekte Messtellen oder nicht verwendete Messtellen mit guten Nitratwerten hinzuweisen.

Quelle: Thomas Pfeiffer, Schriftführer der IG

Bildquelle: ML-Archiv


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