Die rund 103.000 bayerischen Landwirte können ab sofort ihren Mehrfachantrag 2022 einreichen und damit ihre Fördermittel für das laufende Jahr beantragen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Die Anträge werden online über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) gestellt.

Mit dem Mehrfachantrag werden die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragt. Außerdem können die Sommerweidehaltung für Rinder sowie die Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen, die Landwirte zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer angelegt haben, beantragt werden. „Die Förderung sichert das Einkommen unserer landwirtschaftlichen Betriebe und honoriert die vielen Leistungen, die unsere Bäuerinnen und Bauern für die ganze Gesellschaft erbringen. Denn über die Preise der Nahrungsmittel allein werden diese nicht abgegolten.

Corona und die derzeitigen Marktverwerfungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine führen uns vor Augen, wie wichtig die verlässliche Versorgung mit regionalen Lebensmitteln ist. Unsere Bauern sind uns wichtig“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Kernstück des Informations-Systems iBALIS ist die digitale Feldstückskarte, in der alle Flächen zusammen mit aktuellen Luftbildern angezeigt werden. Alle Angaben im Antrag werden sofort umfassend geprüft. Bei entdeckten Fehlern können diese bereits unmittelbar bei der Antragstellung korrigiert werden. Um persönliche Kontakte wegen der immer noch andauernden Corona-Pandemie zu vermeiden, empfiehlt das Ministerium den Landwirten, auch bei Fragen zur Antragstellung die elektronischen Möglichkeiten zu nutzen. So beantworten die Sachbearbeiter am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) telefonisch über die Hotline-Nummer alle Fragen zum Mehrfachantrag. Jeder Betrieb wird persönlich angeschrieben und bekommt die Hotline-Nummer seines Amtes mitgeteilt. Eine Fernunterstützung ermöglicht dabei, gemeinsam am Bildschirm des Landwirts Fehler zu erkennen und zu beheben. Das persönliche Erscheinen am Amt ist nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag sind online unter www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser und www.ibalis.bayern.de zu finden.

Weitere Informationen:

Quelle: StEMLF

Bildquelle: ML-Archiv


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