Die rund 103.000 bayerischen Landwirte können ab sofort ihren Mehrfachantrag 2021 stellen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Neben den Direktzahlungen können sie damit auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Erstmals umfasst der Mehrfachantrag – der seit Jahren vollständig online abgewickelt wird – auch die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen (GWZ), die Landwirte zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer angelegt haben.

Voraussetzung ist, dass die Gewässerrandstreifen in der Feldstückskarte vorher digitalisiert werden. Antragsschluss für den Mehrfachantrag 2021 ist der 17. Mai. „Die Förderung honoriert die zahlreichen Leistungen unserer Landwirte, die diese für die ganze Gesellschaft erbringen. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln ist“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Um wegen der Corona-Pandemie direkte Kontakte zu vermeiden, rät das Ministerium den Landwirten eindringlich, bei der Antragstellung die Möglichkeiten des Online-Verfahrens über das Serviceportal iBALIS (www.ibalis.bayern.de) zu nutzen.

Fragen beantworten auch die Sachbearbeiter am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten telefonisch über die Hotline-Nummer. In einem Anschreiben hat jeder Antragsteller zudem einen persönlichen Telefon-Termin bei seinem Sachbearbeiter erhalten. Bei diesem Termin geht der Sachbearbeiter mit dem Landwirt online am Bildschirm den Antrag durch und klärt offene Fragen rechtzeitig vor Fristende. Das persönliche Erscheinen im Amt ist nicht notwendig.

„Ich bin stolz darauf, dass wir durch Digitalisierung unseren Service verbessern und gerade in Zeiten von Corona die Zahl der Kontakte verringern können“, so Kaniber.

Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag sind unter www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser und www.ibalis.bayern.de zu finden.

Quelle: StEMLF

Bildquelle: ML-Archiv


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