Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat hat im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Zu viele Mitgliedsstaaten hatten Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Kritikpunkte waren vor allem die fehlenden Daten zu den Auswirkungen auf Biodiversität, Böden und Gewässer.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir:
„Glyphosat schädigt unzweifelhaft die Biodiversität. Deshalb hat Deutschland der Genehmigungsverlängerung von Glyphosat so wie zahlreiche andere Mitgliedsstaaten nicht zugestimmt. Die EU-Kommission ist gut beraten, dieses Signal und das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Sie ignoriert mit ihrem Vorschlag das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und schiebt die Verantwortung für die Artenvielfalt sowie den Schutz unserer Gewässer allein auf die Mitgliedstaaten. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte sie keine Wiedergenehmigung von Glyphosat zulasten der Artenvielfalt durchsetzen.“
Bisher steht auf EU-Ebene keine anerkannte wissenschaftliche Methode zur Bewertung des Risikos für die Artenvielfalt zur Verfügung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit braucht ein Mandat zur Entwicklung einer solchen Methode, übergangsweise könnte die von Deutschland bereits vorgestellte Interimsmethode zur Bewertung der Biodiversität verwendet werden. So können Datenlücken schnell und zuverlässig geschlossen werden.
Quelle: BMEL
Bildquelle: ML-Archiv
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