Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2025 auf Grundlage des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Diese Notfallzulassungen sind ein Baustein im Rahmen der abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger zweier bakterieller Krankheitserreger.
Produkt | Wirkstoff | Zeitraum | zugelassene Menge | zugelassene Fläche |
---|---|---|---|---|
Carnadine 200 | Acetamiprid | 31.03. – 28.07.2025 | 6.875 Liter | 27.500 ha |
Mospilan SG | Acetamiprid | 31.03 – 28.07.2025 | 6.875 kg | 27.500 ha |
Danjiri | Acetamiprid | 01.04. – 29.07.2025 | 6.875 kg | 27.500 ha |
SIVANTO prime | Flupyradifurone | 15.04. – 12.08.2025 | 14.500 Liter | 58.000 ha |
Karate Zeon | lambda-Cyhalothrin | 01.04. – 29.07.2025 | 5.700 Liter | 38.000 ha |
Kaiso Sorbie | lambda-Cyhalothrin | 01.04. – 29.07.2025 | 5.700 kg | 38.000 ha |
Decis forte | Deltamethrin | 01.04. – 29.07.2025 | 2.850 Liter | 38.000 ha |
Aktuell sind im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen. Für eine ausreichende Bekämpfung dieser Insekten sind mehrere Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsmechanismen notwendig, um eine nachhaltige Bekämpfung sicherstellen zu können.
In enger Absprache mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer wurde je nach Befallsintensität ein Konzept abgestimmt, um bedarfsgerecht auf diese neuartige Befallsssituation reagieren zu können. Die Flächenangaben wurden zuvor von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer ermittelt und zusammengestellt.
Alle im Rahmen dieser Notfallzulassungen zugelassenen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Diese Warndienstaufrufe basieren auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden.
Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik.
Allgemeine Informationen zu Notfallzulassungen sowie Datenblätter veröffentlicht das BVL auf der Internetseite „Zulassungen für Notfallsituationen„
Hintergrundinformation:
In einigen Regionen Deutschlands tritt ein neuartiger Krankheitskomplex auf. Die beiden Krankheiten Stolbur und „Syndrome Basses Richesses“ (SBR) werden durch die Bakterien Candidatus Phytoplasma solaniund Candidatus Arsenoponus phytopathogenicus ausgelöst. Die bakteriellen Erreger werden durch die sich rasch ausbreitende Glasflügelzikade in der Kultur Zuckerrübe und weiteren betroffenen Kulturen übertragen.
Das Besondere am aktuellen Schadgeschehen ist das meist gemeinsame Auftreten beider bakterieller Erreger. Für die Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade kommt erschwerend hinzu, dass sie sich als Krankheitsüberträger (Vektor) binnen weniger Jahre mit der Kartoffel und verschiedenen Gemüsearten wie Karotten und Rote Beete neben der Zuckerrübe bereits weitere Wirtspflanzen erschlossen hat und sich an diesen ebenfalls voll entwickeln kann.
Die bakteriellen Erreger lassen sich nicht direkt bekämpfen.
Biologie und Mobilität des Vektors setzen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Grenzen, da der Zikaden-Zuflug in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode erfolgt, die Übertragung der bakteriellen Erreger sehr schnell stattfinden kann und sich das Wirtspflanzenspektrum stetig ausweitet. Ein umfangreiches Monitoringkonzept wurde bereits etabliert, um die regionalen Flughöhepunkte für eine effiziente Bekämpfung zu bestimmen.
Zur Eindämmung der Zikaden-Population und Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Krankheitserreger sind regional aber auch kultur- und spartenübergreifend abgestimmte Strategien erforderlich, die möglichst alle bisher identifizierten Gegenmaßnahmen umfassen müssen. Im Rahmen umfangreicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf Bundes- und Landesebene wird zudem intensiv nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht.
Ausgabejahr: 2025
Datum: 03.04.2025
Quelle: BVL
Bildquelle: E. Therhaag/JKI
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