Mehr Rechtssicherheit für den tierwohlgerechten Umbau von StällenBundeskabinett bestätigt Neufassung der TA Luft  

Das Bundeskabinett hat heute die Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bestätigt. Sie ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, auch der Nutztierhaltung.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in der Abstimmung der neuen Vorschrift erreicht, dass sie auch den Belangen des Tierwohls maßgeblich Rechnung trägt.  

Bundesministerin Julia Klöckner:

„Tierschutz und Umweltschutz müssen wir zusammenbringen. Wenn wir Tierwohl fordern und Stallumbauten für mehr Auslauf fördern, muss dies auch bei der Weiterentwicklung des Immissionsschutzrechts berücksichtigt werden. Dafür haben wir uns erfolgreich eingesetzt. Wir schaffen damit Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Landwirte: Tiergerechte Haltungsverfahren erhalten in der neuen Vorschrift Erleichterungen bei den Vorgaben zur Emissionsminderung.“ 

Die Kernpunkte

  • Die derzeit geltende Abwägungsklausel zwischen Tierwohl und Immissionen bleibt erhalten und wird konkretisiert: Die neue Verordnung erlaubt tiergerechtere Haltungssysteme (etwa Schweinehaltungen mit Kontakt zu Frischluft) ausdrücklich und lässt höhere Emissionen für diese zu. Minderungspotenziale sollen ausgeschöpft werden. 
  • Um die Vorgaben zur Emissionsminderung einzuhalten, bekommt die Landwirtschaft mehr Zeit. Die Übergangsfristen zur Einhaltung von Vorgaben zur Emissionsminderung für Bestandsanlagen wurden deutlich angepasst. Damit die erforderlichen Änderungen im Bestand auch umgesetzt werden können, wurden Übergangsfristen zwischen fünf und acht Jahren geschaffen.  
  • Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) wird in angepasster Form in die TA Luft aufgenommen. Mit ihr wird auch eine Forderung der Baulandkommission umgesetzt, die ein Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermöglichen soll.
  • Es bleibt weiterhin bei den Genehmigungsbehörden zu entscheiden, ob und wie Bioaerosolbelastung von Tierhaltungsanlagen bewertet werden.
  • Es wird keine Verpflichtung zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen in Bestandsanlagen geben. Abluftreinigung wird im Neubau von bestimmten großen Tierhaltungsanlagen jedoch verpflichtend. 

Anlass der Änderung

In der Tierhaltung hat sich der Stand der Technik seit 2002, der vergangenen Novellierung der TA Luft, weiterentwickelt. Insbesondere die von der EU-Kommission im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie beschlossenen Regelungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT), die den Stand der Technik aktualisieren, bedürfen einer Übertragung in die TA Luft. Es ist wichtig, dass mit der Überarbeitung der TA Luft der Rahmen des in Deutschland geltenden Standes der Technik beim Immissionsschutz bundeseinheitlich und rechtssicher beschrieben wird, um Planungs- und Rechtssicherheit herzustellen.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv


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