Organisationen und Verbände können in Berlin künftig stellvertretend für Tiere vor Gericht ziehen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erkennt PETA nun als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation im Sinne des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes an.

Um tierschutzrechtliche Bestimmungen durchzusetzen, können Tierschutzverbände im Land Berlin künftig klagen, sollten Behörden bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht nicht einschreiten.

Mit dem Verbandsklagerecht haben sie zudem in Berlin das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Sie können auch tierschutzrechtliche Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen. 

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Die offizielle Presseinformation von PETA dazu im Wortlaut:  

Mit Bescheid vom 4. Januar erkannte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung PETA Deutschland e.V. als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation im Sinne des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes an. Damit hat PETA beispielsweise in behördlichen Prüfprozessen oder bei geplanten neuen Rechtsverordnungen die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen an die Verantwortlichen zu wenden und Tierschutzaspekte einzubringen, die zu berücksichtigen sind. Dies ermöglicht es der Organisation, dazu beizutragen, dass tierschutzrechtliche Bestimmungen besser durchgesetzt werden. Berücksichtigt eine zuständige Behörde in einem Verwaltungsverfahren eine Stellungnahme nicht oder nur unzureichend, kann PETA zudem das behördliche Handeln beziehungsweise Unterlassen von Berliner Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.

„Die Anerkennung als verbandsklageberechtigte Organisation im Bundesland Berlin entspricht unseren Erwartungen und ist gleichwohl ein Meilenstein. PETA hat über 100 festangestellte, fachlich versierte Mitarbeitende. Somit ist die Organisation prädestiniert, ihre über Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen nun endlich auch direkt in behördliche und notfalls gerichtliche Verfahren einfließen zu lassen. Nur so können die teils erschreckenden Vollzugsdefizite im Tierschutzrecht schnell abgestellt und immer mehr Tieren zu einem besseren Leben verholfen werden“, sagt Dr. iur. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA.

Zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten im Tierschutz
Das Gesetz ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, Belange in Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren mit Stellungnahmen geltend zu machen. Will die Berliner Senatsverwaltung beispielsweise neue Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu Hundeführerschein, Pferdekutschbetrieben, Reptilienbörsen oder Ähnlichem erlassen, kann PETA stellvertretend für die Tiere Aspekte einbringen, die aus Tierschutzsicht zu berücksichtigen sind. Weiterhin kann die Organisation eine Stellungnahme einreichen, bevor veterinärbehördliche Erlaubnisse erteilt werden beziehungsweise kann diese auch nachträglich vor Verwaltungsgerichten anfechten. Dies betrifft unter anderem Hundeschulen, den Handel mit Wirbeltieren, Tierbörsen, das Halten von Tieren in Tierheimen und Zoos oder auch gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren, wie es in Zoos, bei Tierschauen oder Zirkussen der Fall ist. Außerdem kann PETA von nun an Stellungnahmen einreichen, wenn Tierversuche genehmigt wurden, und verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen, ob die Genehmigungen rechtens waren. Sollte ein Gericht nachträglich feststellen, dass die Experimente rechtswidrig waren – etwa, weil adäquate Alternativmethoden vorhanden sind oder die Tierhaltung mangelhaft ist –, wirkt sich dies auf künftige derartige Tierversuchsanträge aus. Dies sind nur einige der zahlreichen Mitwirkungsmöglichkeiten, die verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen in dem jeweiligen Bundesland haben.


Dr. iur. Christian Arleth erklärt: „Andere Bundesländer ohne Tierschutz-Verbandsklagegesetze, aber auch Baden-Württemberg, das grundsätzlich bereits über ein solches Gesetz verfügt, sollten sich ein Beispiel am Berliner Gesetz nehmen. Gerade bei tierschutzrechtlichen Fragestellungen ist es dringend notwendig, möglichst viele erfahrene Organisationen wie PETA einzubinden.“ Nach Ansicht der Organisation ist zudem der Bund gefragt, die Stelle eines Bundes-Tierschutzbeauftragten einzurichten. Auch müssen PETA zufolge anerkannte Tierschutzorganisationen die Möglichkeit haben, in Strafverfahren formelle Beschwerde- und Klagerechte stellvertretend für Tiere wahrzunehmen. „Andernfalls wird ein großer Teil des heutigen Vollzugsdefizits weiterhin bestehen“, so Arleth.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Quelle: PETA / Berlin.de


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