Nach Abstimmungen mit dem Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat der Kreis Unna am Donnerstagabend die Schlachtungen in einem kleinen Schlachtbetrieb im Kreis untersagt.

Vorausgegangen waren am Donnerstagvormittag Hinweise einer Tierrechtsorganisation über den begründeten Verdacht des illegalen Schächtens (betäubungsloses Schlachten) von Rindern und Schafen.

Parallel hatte die Tierrechtsorganisation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erstattet und umfangreiches Beweismaterial in Form von Videoaufzeichnungen übermittelt. Auf Nachfrage wurden auch den Behörden Links zum Videomaterial zur Verfügung gestellt. Nach erster Sichtung des Materials haben die Behörden entschieden, weitere Schlachtungen im Betrieb vorsorglich zu untersagen, um weiteres Leiden und Schmerzen von Tieren zu unterbinden.

In Abstimmung mit dem LANUV und der zuständigen Kreisordnungsbehörde wird derzeit das vorgelegte Beweismaterial im Detail ausgewertet. Zudem prüft das LANUV, ob die Voraussetzungen für einen Entzug der hygienerechtlichen Zulassung des Schlachtbetriebes vorliegen.

Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um ein kleineres Schlachtunternehmen. Es werden monatlich circa 100 Schafe und Rinder regulär mit Betäubung unter amtlicher Überwachung geschlachtet. Das Unternehmen beliefert den Einzelhandel im Dortmunder Umfeld.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen


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