Im Rahmen der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern bei Ruhpolding setzt der Bayerische Bauernverband (BBV) morgen ein Zeichen gegen ausufernde EU-Bürokratie. Hintergrund ist die geplante Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung, die auch Rinderhalter in Bayern betreffen würde. Eine aufblasbare Kuh – stellvertretend für die Hauptdarstellerin der Almwirtschaft – wird bei der Aktion symbolisch unter Bergen von Aktenordnern zerdrückt. Auf Sprechblasen wird zu lesen sein:
„Sinnlose Bürokratie macht mich platt“, „Für mich muss kein Wald weichen“ und – an die Politik gerichtet – „Bayern ist nicht Brasilien“.
„In Deutschland und Bayern nimmt die Waldfläche sogar zu. Deshalb braucht es dringend eine Null-Risikokategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko“, fordert deshalb der bayerische Bauernpräsident Günther Felßner.
Im Moment ist bei der geplanten Umsetzung der EUDR ein Länder-Benchmarking vorgesehen, das die einzelnen Länder risikobasiert in niedrige, Standard- oder hohe Risikokategorien eingeteilt. Felßner kritisiert, dass diese Kategorien nicht ausreichen:
„Es braucht dringend eine Null-Risikokategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko. Es kann nicht sein, dass bayerische Landwirte im selben bürokratischen Boot sitzen wie Produzenten aus Regionen mit massivem Waldverlust.“
Tatsächlich existieren auf EU-Ebene Vorschläge, das im Mai 2025 eingeführte Benchmarking zu überarbeiten und eine „No-Risk-Category“ einzuführen – ob diese Vorschläge umgesetzt werden, ist aktuell jedoch offen.
Hintergrund:
Mit der EU Entwaldungsverordnung (EUDR) will die Europäische Union sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Rindfleisch nur noch von „entwaldungsfreien“ Flächen auf den EU Markt gelangen. Nach einer einjährigen Verschiebung soll die Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Ab diesem Datum müssen Unternehmen nachweisen, dass seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 keine Flächen für die Produktion – zum Beispiel von Soja – entwaldet wurden. Dazu ist ein umfangreiches Sorgfaltspflichtensystem erforderlich: Neben Geolokalisierungsdaten aller Flächen, von denen Rohstoffe stammen, müssen bei Rindern sämtliche Betriebe, Weiden und Schlachthöfe, in denen die Tiere gehalten wurden, erfasst werden. Diese Regelungen treffen besonders Primärerzeuger und bedeuten ein deutliches Mehr an Bürokratie. Betroffen sind nicht nur Rinderhalter, sondern auch bayerische Soja Anbauer und Waldbesitzer.
Quelle: BBV
Bildquelle: BBV
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