Kooperative Lösungen vor Ort werden gestärkt – wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss finanzielle Unterstützung möglich bleiben.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute im Bundeskabinett die Novellierung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung vorgelegt. Zudem wurde auch die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“) beschlossen. 

Julia Klöckner: „Im Kabinett haben wir heute ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das zeigt: Insektenschutz und Erntesicherung gehen zusammen. Mir war wichtig, dass unsere Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist.“ Besonders wichtig war der Ministerin, dass Länderregelungen, die in Kooperation von Umweltschutz, Landwirtschaft und Bürgern entstanden sind, nicht ausgehebelt werden. Bundesländer wie Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg zeigten, dass dies ein erfolgreicher Weg sei. „Mir ist es wichtig, dass kooperativen Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen.

Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land- und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben“, betonte Klöckner. Zudem seien wichtige Ausnahmen zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden, so die Ministerin. Schon heute importiert Deutschland rund 70 Prozent Obst und rund 60 Prozent Gemüse

Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Die regionale Produktion wollen wir erhalten. Denn andersherum sind gerade solche speziellen Kulturen – wie auch der Steillagenweinbau – wichtiger Lebensraum für Insekten.“ 

Den Insektenschutz in der Landwirtschaft wird mit insgesamt über 140 Millionen Euro. Allein 50 Millionen stehen jährlich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung. Dieser Beitrag würde für das Jahr 2021 noch einmal um 35 Millionen aufgestockt. 

Was wird geregelt?

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten

  • In FFH- (Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind) und Vogelschutzgebieten wird es kein generelles Verbot der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln geben.
  • Auf Grünland in FFH-Gebieten, wird die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden verboten.
  • Davon ausgenommen sind:
  • Sonderkulturen wie Obst und Gemüse,
  • Wein, Hopfen
  • sowie die Saat- und Pflanzengutvermehrung.
  • Für Ackerland wird der kooperative Ansatz zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft dem Ordnungsrecht vorgezogen.
  • Diesen Weg gehen einige Bundesländer bereits erfolgreich.
  • Es wird dort gezielt die Biodiversität gefördert. Würde dies gesetzlicher Standard, könnten diese Maßnahmen nicht mehr gefördert werden.
  • Mitte 2024 wird überprüft, ob Pflanzenschutzmittel so weitgehend reduziert wurden, wie vorgesehen.
  • Auf der Grundlage dieses Berichts wird entschieden, ob weitere Schritte erforderlich sind.

Biotopschutz:

  • Der Schutz wird auf Biotope ausgeweitet, die einen wichtigen Lebensraum für viele Insektenarten darstellen (auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Trockenmauern“ und „Steinriegeln“).
  • Die Definition und Ausweisung ist so ausgewogen, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiter möglich ist.
  • Denn diese ist Voraussetzung für den Erhalt von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland.
  • Ziel der Ausweisung als geschützte Biotope ist es, eine Zerstörung oder Beeinträchtigung zu vermeiden und sie so als wichtige Lebensräume für Insekten zu bewahren.
  • Maßnahmen, die zur Erhaltung und insektenfreundlichen Bewirtschaftung dieser Biotope erforderlich sind, sowie eine finanzielle Förderung dieser Maßnahmen sind auch weiterhin möglich.

Gewässerrandstreifen:

  • Es wird eine Regelung zur Pflanzenschutzmittelanwendung auf Gewässerrandstreifen eingeführt.
  • Bestehende Regelungen der Länder bleiben unberührt.
  • Bereits jetzt haben mehr als die Hälfte der Bundesländer Regelungen zu Gewässerrandstreifen oder werden solche einführen.
  • Konkret können die Länder zum Beispiel die Anlage von Blühstreifen auf diesen Flächen fördern.

Ausstieg aus dem Glyphosateinsatz

Verboten wird:

  • die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich.
  • der Einsatz auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden (zum Beispiel in Parks oder auf Sportplätzen).
  • In der Landwirtschaft wird der Einsatz stark eingeschränkt.
  • Im Ackerbau ist die Anwendung nur als absolute Ausnahme erlaubt.
  • Es darf dann verwendet werden, wenn Böden erosionsgefährdet sind und Unkräuter nicht mechanisch bekämpft werden können.
  • Oder bei bestimmten Unkräutern, die anders nicht mechanisch bekämpft werden können.
  • Die Anwendung wird grundsätzlich ab dem 31.12.2023 verboten.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv


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