Die offizielle Information von Frau Klöckner, die an die landwirtschaftlichen Berufsverbände verschickt worden ist. Hier im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte an unsere gemeinsame Videokonferenz anknüpfen und Sie über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz informieren. Wie Sie wissen, hatte BMU den Entwurf eines Insektenschutzgesetzes vorlegt, das in vielen Teilen über das Aktionsprogramm hinausging. Was wir natürlich nicht mittragen können. Ich habe zudem darauf bestanden, dass das Insektenschutzgesetz und die korrespondierende Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gemeinsam beraten werden und nicht im Insektenschutzgesetz Zusagen gemacht werden, die in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung umgesetzt werden müssten. Beides muss durch das Kabinett.
Mit der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sollen sowohl Maßnahmen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz als auch die Glyphosat-Minderungsstrategie umgesetzt werden, die wir auch mit Ihnen aufgrund der Auswirkungen besprochen haben. Der Verordnungsentwurf wurde nun zum Ende der Woche offiziell an Länder, Verbände und die Fraktionen zur Stellungnahme übersandt.
Das Kanzleramt möchte das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 10. Februar gemeinsam im Kabinett behandeln. Dies setzt eine Einigung zwischen BMEL und BMU einschließlich der anderen Ressorts sowie eine Beteiligung der Länder und Verbände voraus.
Unter Einbeziehung des Kanzleramtes werden nun seit Mitte Januar intensive Verhandlungen geführt. Die Länder- und Verbändeanhörung zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde mit dem Versand nun eingeleitet.
Eine endgültige Einigung steht aber noch aus, da wir mehrere Punkte mit dem BMU streitig gestellt haben, aus gutem Grund: Gerade beim Obstanbau ist Deutschland auf über 70 Prozent Importe angewiesen. Einschränkungen in Deutschland vergrößern die Importnotwendigkeit. Zu den offenen Punkten verhandeln wir mit dem BMU jetzt weiter, um bald eine Einigung zu erzielen. Um in dieser Legislaturperiode das Vorhaben, wie im Koalitionsvertrag verabredet, zu beschließen. In einer kommenden Koalitionsbildung wird es gewiss nicht einfacher. Die Regierungsverhandlungen laufen parallel zur Anhörung der Länder und Verbände.
Bei den Verhandlungen zum Insektenschutzgesetz haben wir Wichtiges im Sinne der regionalen, heimischen Erzeugung und Ernährungssicherung erreicht – nicht gegen, sondern im Einklang mit dem Insektenschutz, wie bei der Definition der Biotoptypen für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen. Und Trockenmauern, wie z.B. im Weinbau, werden aus guten Grund von Einschränkungen ausgenommen.
Für FFH-Gebiete sieht das API die vollständige Einbeziehung aller Flächen in das Anwendungsverbot von Herbiziden und bestimmten Insektiziden vor.
Wir müssen aber besonders in diesem Punkt die konkreten Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe im Blick haben. Hier konnten wir bereits erreichen, dass der Anbau von Frischgemüsen und der Anbau zur Vermehrung von Saatgut in Gebieten außerhalb von nationalen Schutzgebieten ausgenommen werden. Darüber hinaus prüfen wir gemeinsam weitere Ausnahmen, z. B. für den Erwerbsobstanbau.
Unter anderem zu folgenden weiteren Punkten steht die Einigung noch aus:
Das für die Gewässerrandstreifen (5 m begrünt/10 m nicht begrünt) zu definierende Einzugsgebiet. Hier ist unser Ziel, dass Vorgaben durch den Bund nur an größeren Gewässer vorgegeben werden. Für die kleineren Gewässer sollten die Länder zuständig bleiben.
Auch offen ist noch die Definition der biodiversitätsschädigenden Insektiziden. Hier steht unser Vorschlag, biodiversitätsschädigend als bienengefährlich zu definieren, noch unter BMU-Vorbehalt.
Für uns ist wichtig, dass uns ein angemessener Ausgleich zwischen Insektenschutz und Erhalt der produktiven landwirtschaftlichen Erzeugung gelingt. Im Übrigen haben einige Bundesländer in Gesprächen mit landwirtschaftlichen und Umweltverbänden landesspezifische Einigungen erzielt, deren Förderfähigkeiten sollten wir nicht gefährden.
Zur Umsetzung der Glyphosat-Minderungsstrategie berücksichtigt der Entwurf der Verordnung sowohl die in der Koalitionsvereinbarung als auch im Aktionsprogramm Insektenschutz vereinbarten Eckpunkte für eine systematische Glyphosatminderung mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich zu beenden.
Sie dienen einer verhältnismäßigen Umsetzung, mit der die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel reduziert und den Anliegen des Insektenschutzes Rechnung getragen wird. Zugleich achten wir Europarecht.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf das BMEL und mich zu.
Mit herzlichen Grüßen
Julia Klöckner
Quelle: BMEL
Bildquelle: BMEL/Photothek/Schmitz
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