Insgesamt wurden im Jahr 2021 hierzulande 6,7 Mrd. Euro Agrar-Fischerei-Zahlungen an 317.735 Landwirte und viele andere Begünstigte für ihre erbrachten Leistungen ausbezahlt. Diese Mittel stammen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Europaweit machten mit rund 55,71 Mrd. Euro die Agrarzahlungen den Löwenanteil im EU-Haushalt aus. Unangefochtener Spitzenreiter in Europa ist Frankreich mit über 9 Mrd. Euro, gefolgt von Spanien mit knapp 7 Mrd. Euro. Auf Platz drei rangiert Deutschland.

Dreiviertel der Fördermittel entfielen in 2021auf die sogenannte Flächenprämie, d.h. jeder bewirtschaftete Hektar – unabhängig von der angebauten Kulturpflanze und der Bewirtschaftungsweise – wird belohnt. Dieser Umstand erntet bis heute Kritik vor allem seitens der Umweltorganisationen und Naturschutzverbände.

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betrugen die Direktzahlungen 2021 im Schnitt mit Rückerstattungsprämie 276,64 Euro pro Hektar bzw. 271,05 Euro pro Hektar ohne Rückerstattungsprämie. Die Basisprämie lag 2021 bei 170,77 Euro. Je nach Betriebsstruktur tragen die jährlichen Agrarsubventionen immerhin bis zu 50 Prozent zum Einkommen bei.

Auch in 2021 gingen wieder millionenschwere Beträge nicht an einzelne Bauern, sondern an die öffentliche Hand und große Agrarbetriebe in Ostdeutschland sowie diverse andere Firmen. Laut den Auswertungen von Proplanta erhielten 191 Empfänger über eine Million Euro aus dem EU-Agrarfonds.

An oberster Position steht das Landesamt für Umwelt Brandenburg mit einer Fördersumme von 14.374.680,49 Euro. Auf Platz zwei im Ranking der Top-Empfänger folgt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Magdeburg mit 13.036.203,77. Auf  Platz drei befindet sich das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern mit 12.649.000,18 Euro.

Bei den Unternehmen erhielt mit 11.627.751,47 Euro den mit Abstand höchsten Betrag der Pfalzmarkt für Obst und Gemüse eG. Danach folgt die Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG mit 6.633.739,74 Euro, die Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse Mecklenburger Ernte GmbH mit 5.602.613,02 Euro, der Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg e.G. mit 5.078.589,18 Euro sowie die Erzeugerorganisation Spargel & Beerenfrüchte GmbH mit 5.078.046,14 Euro.

Fakt ist, dass 99,6 Prozent der Antragsteller in Deutschland jährlich weniger als 300.000 Euro Direktzahlungen aus Brüssel erhalten haben und große Ackerbaubetriebe, mit einem hohen Eigenlandanteil und einer vergleichsweise geringen Wertschöpfungsintensität je Hektar, von den entkoppelten Zahlungen bis heute besonders profitieren.

Fakt ist aber auch, dass unsere Landwirte extremen, unternehmerischen Unsicherheiten unterliegen, die durch öffentliche Gelder angemessen honoriert werden müssen. Nur so lassen sich heute, morgen und für zukünftige Generationen ausreichend und nachhaltig Lebensmittel erzeugen, die zugleich die Natur und Artenvielfalt schützen.

Wie schnell zu erkennen ist, sind die Empfänger der millionenschweren Beträge nicht einzelne Landwirte, sondern neben der öffentlichen Hand insbesondere landwirtschaftliche Großbetriebe im Osten Deutschlands sowie diverse andere Unternehmen.

Top-Empfänger (> 2.5 Mio. Euro)

Landesamt für Umwelt Brandenburg (LFU)14.374.680,49
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft Magdeburg
13.036.203,77
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume
und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
12.649.000,18
Pfalzmarkt für Obst und Gemüse eG11.627.751,47
ML-Verwaltungsbehörde/Ref. 305 – 30169 Hannover, Landeshauptstadt8.961.872,37
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und
Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)
8.190.050,72
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
7.959.301,03
Landesbetrieb Forst Brandenburg7.926.045,44
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
7.722.477,85
Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG6.633.739,74
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
6.602.331,80
Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse Mecklenburger Ernte GmbH5.602.613,02
Landkreis Börde – Natur- und Umweltamt5.478.107,71
Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG5.078.589,18
Erzeugerorganisation Spargel / Beerenfrüchte GmbH5.078.046,14
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Rostock5.062.154,94
Stadt Bocholt4.494.491,64
Stadt Beelitz3.695.427,44
Landkreis Wittenberg3.652.411,17
Landkreis Stendal3.368.459,38
Agraset-Agrargenossenschaft eG3.228.789,31
Stadt Gronau3.051.771,71
Pilzland Vertriebs GmbH2.839.811,67
Gartenbauzentrale Papenburg eG2.827.525,06
Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen2.743.884,82
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern2.742.570,57
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und
Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
2.688.560,69
Stadt Borken2.684.913,27
Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V.2.679.708,73
Stadt Ahaus2.666.002,72

Aufteilung der Zahlungen in Direktzahlungen und Maßnahmen aus dem EGFL und dem ELER nach Zahlstellen/Bundesländern

 ZahlstelleNettoausgaben EGFL 2021
 (Mio. Euro)
Nettoausgaben ELER 2021
(Mio. Euro)
Gesamtausgaben 2021
(Mio. Euro)
 BLE5,60,96,5
 Baden-Württemberg424,7115,0539,7
 Bayern926,1145,91.072,0
 Brandenburg / Berlin346,3154,4500,7
 Mecklenburg-Vorpommern351,7128,1479,8
 Niedersachsen / Bremen744,7160,0904,7
 Nordrhein-Westfalen437,9113,0550,9
 Rheinland-Pfalz225,349,7275,0
 Saarland21,85,227,0
 Sachsen237,3157,8395,1
 Sachsen-Anhalt300,0121,2421,2
 Schleswig-Holstein282,559,1341,6
 Hessen222,947,8270,7
 Thüringen201,595,9297,4
 Gesamt4.728,31.354,06.082,3

Quelle: BMEL / Stand 23.05.2022


Hintergrund
Aufgrund der Europäischen Transparenzinitiative sind seit 2012 alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Mai jeden Jahres, Informationen über die Empfänger (Namen und Ort) von EU-Agrarzahlungen (Höhe und Zweck) für das zurückliegende EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen. Außerdem müssen seit 2015 die zuständigen Behörden neben den juristischen auch die natürlichen Empfänger publizieren. Zwischendurch hatte der Europäische Gerichtshof die Nennung der Zahlungen an natürlichen Personen ausgesetzt, um eine Neiddebatte in den Kommunen zu verhindern.

Ziel der jährlichen Veröffentlichung der Empfänger-Liste seitens der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist es, der Bevölkerung gegenüber transparent darzustellen, wofür die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich ausbezahlt werden. Neben der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU-Agrarfonds soll auch der sorgsame Umgang mit öffentlichen Mitteln sowie der Nutzen der Landwirtschaft für die Gesellschaft vor Augen geführt werden.

Am 7. April 2022 feierte die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und damit die Agrarsubventionen ihr 60jähriges Bestehen.

Die EU-Gelder, die von 2014 bis 2021 zur Verfügung stehen, stammen aus zwei Agrarfonds: dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet).

Während die Direktzahlungen in Form von entkoppelten Betriebsprämien – also unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion ist – aus dem EGFL hauptsächlich an Landwirte und Unternehmen ausbezahlt werden, dienen die Mittel aus dem ELER-Topf der ländlichen Entwicklung sowie der Förderung einer nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftungsweise. Damit richten sich diese Fördermaßnahmen auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum wie Kommunen und lebensmittelverarbeitende Betriebe. So fließt beispielsweise den Landkreisen an den Küsten große Summen für den Deichschutz zu. Auch Biobetriebe erhalten, für ihre gesellschaftlich relevanten Leistungen, aus der 2. Säule ihre Fördergelder.

Im Durchschnitt machen die Zahlungen der 1. Säule etwa 40 Prozent des Einkommens der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland aus. Seit 2015 greifen zusätzliche Ökologisierungs-Vorgaben wie die Diversifizierung des Anbaus oder der Erhalt von Grünland. Werden die sog. Greening-Auflagen nicht eingehalten, droht der Verlust von einem Drittel der Direktzahlungen. Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Junglandwirten und kleinen sowie mittleren Betrieben.

Quelle www.proplanta.de

Bildquelle: ML-Archiv


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