Wie heute erst veröffentlicht, wurde bei einem Lieferwagen mit rumänischem Kennzeichen am 19.12.2020 auf der hessischen Autobahn, Fleischprodukte mit Afrikanisches Schweinepest-Virus (ASPV) gefunden. Dabei handelt es sich um Rohwürsten, rohes Hackfleisch, Leberwurst, rohe Schweinefleischteile und Geflügelteile.

Natürlich wurden die ca. 500 kg Fleischware beschlagnahmt und an das zuständige Veterinäramt übergeben. Da in Rumänien wegen die Afrikanische Schweinepest seit Jahren bei Wild- und Hausschweinen flächendeckend vorkommt, hat das dortige Veterinäramt eine Untersuchung angeordnet.  Der Verdacht bestätigte sich, nach mehrfachen Tests im Friedrich-Löffler-Institut und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, bei 3 Proben.

Was hierbei sich leider wieder bestätigt, ist das sich die Viren in rohem Fleisch des infizierten Tiers und unbehandelten (auch gepökelten) Fleischprodukten lange halten.

Die für Menschen ungefährliche Infektion mit ASPV führt bei Haus- und Wildschweinen zu schwersten Erkrankungen, die meist tödlich. Deshalb ist hier die strikte Einhaltung der ASP Seuchenbekämpfung unumgänglich.

Die Eindämmung der Seuchenausbreitung ist hier nur durch die Einhaltung strikter Hygienerichtlinien in der Schweinehaltung zu erreichen. Die Einhaltung aller empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen garantiert den Schweinehaltern einen ausreichenden Schutz der von ihnen gehaltenen Hausschweine. Die Überwachung der Wildschweinepopulationen sowie die zeitnahe Meldung aller Vorkommnisse – wie die Zunahme der Zahlen gefallener Wildschweine – sowie die unverzügliche Einsendung tot aufgefundener oder krank angesprochener Tiere sind in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig. Hier sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jäger, Tierhalter und praktizierenden Tierärzte angewiesen

Quelle: lhl.hessen