Ab sofort sind in Deutschland keine nationalen Besonderheiten mehr bei der Abschätzung der Konzentration von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe sowie ihrer Metaboliten im Boden (PECsoil) zu beachten. Die Berechnung der PECsoil ist einheitlich für 5 cm Bodentiefe vorzunehmen. Die Umstellung erfolgt ab sofort für alle laufenden Verfahren von Amts wegen.

Zur Information werden im nationalen Bericht („national addendum“) weiterhin die Risiken dokumentiert, die sich unter Annahme einer gleichmäßigen Verteilung der Wirkstoffe und Metaboliten in den obersten 1 bzw. 2,5 cm Tiefe des Bodens ergeben. Für Antragsteller besteht die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, dies im eingereichten Dossier darzustellen. Die regulatorische Entscheidung wird durch die zusätzliche Darstellung nicht beeinflusst.

Hintergrund:
Die Abschätzung der Konzentration von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe sowie ihrer Metaboliten im Boden (PECsoil) folgt EU-weit festgelegten Kriterien. Dies gilt sowohl für die EU-Wirkstoffprüfung als auch für die zonalen Zulassungsverfahren. Die initiale PECsoil wird allgemein für eine Bodentiefe von 5 cm berechnet. In Deutschland wurde bisher eine abweichende Berechnung in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften des jeweiligen Wirkstoffes bzw. Metaboliten vorgenommen.

Ausgabejahr: 2021
Datum: 19.02.2021

Quelle: BVL

Bildquelle: ML-Archiv


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