Wie können die Prozesse der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen diskutierten Fachleute auf dem Workshop „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Donnerstag in Braunschweig.

Ob in der Landwirtschaft oder im Gartenbau, im konventionellen, integrierten oder biologischen Anbau, „die Zulassung von für Menschen, Tiere und die Umwelt sicheren und wirksamen Pflanzenschutzmitteln wird auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag leisten, um unsere Ernährung zu sichern“, ist sich BVL-Präsident Friedel Cramer sicher. 

Diese und andere Fragen erörterten auf Einladung des BVL Fachleute des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), der Pflanzenschutzdienste einiger Bundesländer, der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), des Industrieverbands Agrar (IVA), der International Biocontrol Manufacturers Association (IBMA), der Fördergemeinschaft Ökologischer Obstbau/Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (Föko/BÖLW), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Julius Kühn-Instituts (JKI) und des Umweltbundesamts (UBA).

Der virtuelle BVL-Workshop war der Auftakt vertiefter Diskussionen zu den Herausforderungen bei der rechtssicheren und transparenten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Für nunmehr festgelegte Themen sollen im weiteren Verlauf in Arbeitsgruppen Konzepte erarbeitet werden, um die Verfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben, an neue Entwicklungen und Produkte anzupassen. Ziel ist es, sie so effektiv zu gestalten, dass auch zukünftig der Schutz von Kulturpflanzen und damit eine ausreichende Lebensmittelproduktion gewährleistet sowie gleichzeitig Nebenwirkungen für Umwelt und Gesundheit verhindert werden. 

„In den nächsten zwei Jahren werden wir zu Folgeveranstaltungen einladen und die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen erörtern“, so BVL-Präsident Friedel Cramer mit Blick auf die nächsten Schritte. Trotz der unterschiedlichen Positionen der Teilnehmenden waren die Diskussionen konstruktiv und zielorientiert. Anfang 2024 sollen die wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorgestellt werden.

Neben der Verständigung über die Arbeitsweise in dem Gesamtprojekt wurde festgelegt, dass die folgenden Schwerpunktthemen bearbeitet werden sollen: 

  • Zulassungsstandort Deutschland verbessern
  • ausreichende Pflanzenschutzmaßnahmen für integrierten und ökologischen Anbau verfügbar machen, wobei die spezifischen Bedingungen in beiden Bereichen herausgearbeitet werden
  • Zulassungen fit für die Berücksichtigung digitaler Anwendungstechniken machen
  • Risikomanagement – insbesondere Anwendungen und Anwendungsbestimmungen – neu strukturieren und differenziert, aber verständlich gestalten
  • Bereitstellung wichtiger Zulassungsinformationen für die Anwendenden mit modernsten Kommunikationsmitteln für das wirksame und sichere Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
  • Erstellung eines Konzeptes für die Sammlung, Erfassung in Datenbanken sowie Analyse wichtiger Informationen aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere um Rückschlüsse auf die Qualität der Zulassungen ziehen zu können

Hintergrund:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. An den nationalen Verfahren sind weitere Behörden beteiligt: 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und die Analysemethoden zum Nachweis möglicher Rückstände. 

Das Julius Kühn-Institut (JKI) bewertet die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit, den Einfluss auf die Nachhaltigkeit und mögliche Auswirkungen auf Honigbienen. 

Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt. 

Quelle: BVL

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv / ISARIA