Der Weidezone Deutschland e.V. hat bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Verein, der satzungsgemäß den Schutz und Erhalt der Biodiversitäteuropäischer Natur- und Kulturlandschaften sowie die Haus- und Weidetierhaltung fördert, sieht einen Verstoß gegen den Effektivitätsgrundsatz gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV im Zuge der deutschen Umsetzung der FFH-Richtlinie.
Lars Eric Broch, 1. Vorsitzender: „Wir haben jahrelang den Dialog gesucht. Brüssel hat geliefert – doch Deutschland folgt weiter den Einflüsterungen von Ideologen. Jetzt bleibt uns nur noch das schärfste Schwert, das Bürgern in einer demokratischen Gesellschaft zur Verfügung steht.“
Nach Auffassung des Vereins führt ein komplexes System aus Bewertungs- und Umsetzungsverfahren dazu, dass die unionsrechtlichen Ziele – wirksame Erhaltung streng geschützter Arten bei gleichzeitiger Sicherung menschlicher Nutzungsformen – faktisch verfehlt werden.
Prüfgegenstand der Beschwerde (Kernaussagen)
- Aufteilung Deutschlands in drei biogeographische Regionen (BfN) zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs
– Diese Einteilung habe keine Grundlage in der FFH-Richtlinie, sondern stütze sich auf eine nicht normative Verwaltungsrichtlinie.
– Angesichts eines belegten Reproduktionsaustauschs über regionale Grenzen sei von einer einheitlichen Population auszugehen.
– Die Aufteilung sei unnötig, unwissenschaftlich und rechtsunsicher und erschwere die Feststellung des Erhaltungszustands. - Übernahme der SCALP-Klassifikation (ursprünglich für Luchs) für das Wolfsmonitoring
– Die Kriterien würden ohne wissenschaftliche Begründung auf den Wolf übertragen.
– Internationale Studien deuteten auf unterschiedliche Ausbreitungsmuster zwischen Katzenartigen und Hundeartigen hin; die Praxis sei daher fachlich fragwürdig.
Birgit Rhode, 2. Vorsitzende: „Dennoch geht das Bundesamt für Naturschutz nach wie vor davon aus, dass sich Wölfe in Deutschland verbreiten wie eine Tasse Kaffee, die man über eine Landkarte gießt. In der Realität – seit über 20 Jahren beobachtbar – folgen Wölfe jahrhundertealten Wanderrouten und etablieren überlappende Territorien bevorzugt entlang dieser Korridore.“
Rechtlicher Rahmen
Der Effektivitätsgrundsatz (Art. 4 Abs. 3 EUV) verpflichtet Mitgliedstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Ziele der Union tatsächlich zu erreichen, und jede Maßnahme zu unterlassen, die deren Verwirklichung gefährdet. Er ist Ausdruck des Loyalitätsgebots und soll verhindern, dass nationales Handeln die Wirksamkeit des Unionsrechts unterläuft.
Ziel des Vereins
Weidezone Deutschland e.V. strebt eine rechtskonforme, wissenschaftsbasierte und praxisgerechte Umsetzung der FFH-Vorgaben an, die Artenschutz und Weidetierhaltung gleichwertig berücksichtigt. Die Beschwerde soll die Kommission veranlassen, die deutsche Praxis zu prüfen und korrektive Maßnahmen einzuleiten.
Über Weidezone Deutschland e.V.
Weidezone Deutschland e.V. setzt sich für den Schutz und Erhalt der Biodiversität in Natur- und Kulturlandschaften sowie für die Haus- und Weidetierhaltung ein. Der Verein bündelt Expertise aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und engagiert sich für tragfähige Kompromisse zwischen Artenschutz und Nutzung.
Quelle: Weidezone Deutschland e.V.
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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