Die offizielle Presseinformation des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Wortlaut: 

Hannover. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium erhöhen den Druck, um faire Spielregeln im Verhältnis zwischen Landwirtschaft, Verarbeitern und Handel zu erreichen. Heute wurde der Gesetzentwurf zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelerzeugungskette (Agrarmarktstrukturgesetz) wegen der besonderen Eilbedürftigkeit in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Bundesrat wird in seiner 1000. Sitzung am 12. Februar zu dem Gesetz und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Stellung nehmen.

Niedersachsen macht sich für eine konsequente Umwandlung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in nationales Recht stark. Mit einem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag im Bundesrat soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung weiter angepasst und an wichtigen Stellen noch verschärft werden, damit endlich ein ausgewogeneres Kräfteverhältnis zwischen den Handelspartnern vorherrscht. Dazu gehören aus niedersächsischer Sicht insbesondere Anpassungen bei der Unternehmensgröße, weil durch die aktuelle Größenbegrenzung viele niedersächsische Betriebe nicht unter die Schutzwirkung des Gesetzes fallen.

Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, das bestehende Kartellrecht erneut einer intensiven Überprüfung zu unterziehen, damit vor allem die Verhandlungsposition der Primärerzeuger und Rohstofflieferanten nachhaltig gestärkt wird. Zusammen mit den Forderungen der drei anderen Länder ist ein wirkungsvolles Gesamtpaket an Forderungen geschnürt worden. Dieser Antrag wurde gestern (25.1.) bereits vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates angenommen.

„Nach wie vor gibt es auf den Märkten für unsere hochwertigen Lebensmittel massive Ungleichgewichte. Die Landwirte sehen sich mit ständig wachsenden Anforderungen konfrontiert. Für ihr qualitativ hochwertigen Produkte erhalten sie allerdings oft keine auskömmlichen Erzeugerpreise. Alle Marktpartner sind gefordert, Lösungen zu finden und für ein faires und respektvolles Miteinander zu sorgen. Alle müssen ihrer großen Verantwortung nachkommen. Das Land macht sich für entsprechende Rahmenbedingungen stark, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann kommentiert: „Schon seit Jahren entsprechen die Preise für hochwertige landwirtschaftliche Produkte nicht mehr dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Auch die Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben sich hier als stumpfes Schwert erwiesen. Wir brauchen hier einen Ordnungsrahmen, der die Veränderungen der Märkte berücksichtigt. Als ein Resultat aus dem gemeinsamen Gespräch mit der Landwirtschaftsministerin, Unternehmen, Verbänden und Erzeugern Mitte Januar, bringt das Wirtschaftsministerium daher direkt zwei Anträge für eine faire Verteilung der ökonomischen Rendite in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates ein. Unser Ziel müssen faire Preise für die Produkte der Landwirte sein! Faire Preise für qualitativ hochwertige Lebensmittel sind der Dreh- und Angelpunkt dafür, dass die Gewinne in der Lebensmittelkette auch fair verteilt werden. Die Landwirte brauchen angemessene Preise, die finanzielle Spielräume ermöglichen, um ihre Betriebe auf zukunftssichere Systeme ausrichten zu können und um damit auch dem Tierwohl stärker gerecht zu werden.“

Hintergrund:

Beide Minister führten am 13.1. ein Spitzengespräch per Videokonferenz mit rund 40 Vertretern von Landwirtschaft, Handel, Verarbeitern und Verbrauchern. 

Am Ende stellten die niedersächsischen Minister gemeinsam folgende Forderungen auf:

1.      Transparente, flächendeckende Lebensmittelkennzeichnung für regionale Produkte

2.      Marketing durch den Einzelhandel für heimische Produkte für mehr Wertschätzung und Wertschöpfung

3.      Konsequente Umsetzung der UTP-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken

4.      Verschärfung des Wettbewerbsrechts für mehr Chancengleichheit und Einrichtung einer Beschwerdestelle

5.      Verhaltenskodex als Basis einer fairen Partnerschaft zwischen Handel, Verarbeitern und Landwirten

6.      Angemessene Honorierung höherer Umwelt- und Tierwohlstandards in der Landwirtschaft (neuer Gesellschaftsvertrag)

7.      Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den Wert von Lebensmitteln und – gemeinsam mit der Wirtschaft – Stärkung der Verbraucherbildung

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz