Nationale Umsetzung der GAP ab 2023: Heidl kritisiert Bundesratsbeschluss zu Verordnungen

Der Bundesrat hat am Freitag, 17. Dezember 2021 über die Verordnungen zu den Direktzahlungen und zur Konditionalität bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland entschieden.

„Ich bin enttäuscht, dass sich unsere konstruktiven Vorschläge für eine praxistaugliche Umsetzung von Eco Scheme und für den Schutz der bestehenden Agrarumweltprogramme in den Ländern nur in geringem Umfang in den Entscheidungen widerspiegeln. Der Bundesrat hat die Chance für einen praxistauglichen Start der neuen EU-Agrarpolitik ab 1. Januar 2023 vertan“

kritisiert der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl

Der Bauernverband hatte sich bei den Beratungen zur künftigen EU-Agrarpolitik und deren Umsetzung in Deutschland nicht nur für eine wirksame Einkommenssicherung für die Menschen auf den Bauernhöfen eingesetzt, sondern auch für einen Ausbau der ökologischen Leistungen. Wiederholt und bis zuletzt hatten sich der Deutscher Bauernverband und die Landesbauernverbände gemeinsam für Nachbesserungen bei den Verordnungsentwürfen eingesetzt und konkrete Vorschläge an Bund und Länder gerichtet und Lösungen für die Lücken bei den geplanten Maßnahmen des Eco Scheme insbesondere für Grünland-, Futterbau- und Ökobetriebe empfohlen.

„Die Landwirtschaft will freiwillig zusätzliche Beiträge beim kooperativen Umwelt- und Naturschutz erbringen. Doch dann müssen die Bäuerinnen und Bauern auch über Eco Scheme und die Länderagrarumweltprogramme mit gut umsetzbaren Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen Geld verdienen können“

so Walter Heidl

Das sei auch der Konsens im Ergebnis der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) gewesen, das gemeinsam mit Umwelt- und Naturschutzverbänden erarbeitet wurde.

„Die Bundespolitik muss nun zum frühestmöglichen Zeitpunkt Nachbesserungen für mehr Praxistauglichkeit und Attraktivität bei Eco Scheme und den einzelnen Auslegungsbestimmungen der Konditionalität vornehmen!“ Zudem setze er darauf, dass die flächenbezogenen Förderprogramme in Bayern – wie das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Ausgleichszulage – stark ausgestattet werden, um die bestmögliche Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe in den nächsten Jahren zu gewährleisten.

Quelle: BBV

Bildquelle: ML-Archiv


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