In der investiven Förderung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bisher 162 Anträge für Stallumbau & Stallneubauten eingegangen. Nahezu 100 Betriebe konnten bereits ihre Stallbauprojekte in Angriff nehmen. Ab Januar 2025 können auch Mehrkosten für mehr Tierwohl rückwirkend bei der BLE beantragt werden. Dazu hat die BLE bisher 29 Organisationen und rund 400 Betriebe anerkannt.
Die Anzahl der Anträge auf investive Förderung verteilt sich wie folgt auf die Bundesländer:
Niedersachsen | 52 |
Baden-Württemberg | 31 |
Bayern | 29 |
Nordrhein-Westfalen | 22 |
Schleswig-Holstein | 13 |
Hessen | 4 |
Brandenburg | 3 |
Sachsen-Anhalt | 3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2 |
Saarland | 1 |
Sachsen | 1 |
Thüringen | 1 |
Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin, Bremen | 0 |
insgesamt | 162 |
(Stand: 23.12.2024)
131 Betriebe wirtschaften konventionell, 24 ökologisch und sieben sind Umsteller; Mastbetriebe (96) dominieren vor der Sauenhaltung (58) und der Ferkelaufzucht (8).
Laufende Mehrkosten: Förderung wird ab 2025 ausgezahlt
Im zweiten Förderstrang des Bundesprogramms können schweinehaltende Betriebe, die bereits jetzt in ihren Ställen besondere Leistungen im Bereich Tierwohl erbringen, eine Förderung für die entstehenden, laufenden Mehrkosten erhalten. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einer von der BLE anerkannten Erzeugerorganisation oder die Teilnahme an einem Kontrollsystem, das die Einhaltung der erforderlichen Tierwohlkriterien überprüft und garantiert. Hier hat die BLE bis zum Jahresende 29 Organisationen oder Träger von Kontrollsystemen sowie rund 400 Betriebe anerkannt. Diese Betriebe können ab dem nächsten Jahr rückwirkend für das Haltungsjahr 2024 eine Mehrkostenförderung pro förderfähigem Tier beantragen.
Antragsabwicklung vollelektronisch
Damit diese wiederkehrenden Anträge möglichst einfach gestellt und zügig bearbeitet werden können, greift die BLE auf eine neu entwickelte Software zurück, mit der eine barrierefreie und vollelektronische Antragsstellung, -prüfung und -bearbeitung möglich ist. „Mit diesem neuen Programm verbessern wir nicht nur unseren Service gegenüber den Antragsstellenden, sondern auch die Digitalisierung solcher Antragsverfahren“, freut sich BLE-Präsidentin Dr. Margareta Büning-Fesel zum Jahresende.
Zwei Telefon-Hotlines für Fragen
In beiden Förderbereichen können derzeit weitere Anträge gestellt werden. Informationen dazu gibt es auf BLE-Internetseite unter www.ble.de/umbau-tierhaltung . Darüber hinaus erreichen Interessenten die BLE zu den Servicezeiten telefonisch über zwei Hotlines:
· Investive Förderung: 0228/6845 -2755
· Förderung laufender Mehrkosten: 0228/6845 -2298
Quelle: BLE
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv / Siloking
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