Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf bis zu 15 Euro pro Stunde stellt die Landwirtschaft in Deutschland, insbesondere im Bereich der arbeitsintensiven Sonderkulturen, vor existenzielle Herausforderungen. Als Verband für bäuerliche Interessen kritisiert der LSV Rheinland-Pfalz e.V. die „realitätsferne Mindestlohnpolitik“ aufs Schärfste.
Der aktuelle Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 sieht zwar eine schrittweise Anhebung auf 13,90 Euro ab Januar 2026 und auf 14,60 Euro ab Januar 2027 vor – bleibt damit hinter der politischen Forderung der SPD zurück. Dennoch bedeutet schon diese Steigerung für die rund 300.000 Beschäftigten in der deutschen Landwirtschaft Mehrkosten von über 130 Millionen Euro monatlich. Diese Summen können weder durch den viel zitierten Agrardiesel noch durch andere Entlastungen kompensiert werden.
Gerade Rheinland-Pfalz – der „Gemüsegarten Deutschlands“ – mit starkem Fokus auf Sonderkulturen wie Spargel, Obst oder Weinbau, wäre überproportional betroffen. In diesen Kulturen liegt der Anteil der Handarbeit oft bei über 90 %. Diese Tätigkeiten lassen sich nicht automatisieren – und die steigenden Lohnkosten können nicht an den Markt weitergegeben werden.
Die Folge: Familiengeführte Betriebe geraten unter Druck, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit stehen auf dem Spiel. Statt nachhaltiger Erzeugung im Inland droht eine Verlagerung der Produktion ins Ausland, wo geringere Löhne und niedrigere Standards gelten. Qualität, Umweltschutz und faire Arbeitsbedingungen geraten so zunehmend aus dem Einflussbereich deutscher Landwirtschaftsbetriebe.

Der LSV Rheinland-Pfalz fordert daher:
● „Eine branchenspezifische Mindestlohnregelung, die von einernBranchenkommission unter Beteiligung der Landwirtschaft ausgehandelt wird.“
● „Einen moderaten, planbaren Inflationsausgleich von z. B. 2 % jährlich, der sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die betriebliche Realität berücksichtigt.“
● „Eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte, um den Fortbestand von Sonderkulturbetrieben in Deutschland zu sichern.“
„Ein gesetzlicher Einheitslohn unabhängig von Arbeitsergebnis, Verantwortung oder Lebenssituation der Arbeitskräfte fördert nicht Gerechtigkeit, sondern zerstört sie. Es fehlt jeglicher Anreiz für qualitativ hochwertige und verlässliche Arbeit. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss von seiner Arbeit leben können – doch Saisonarbeitskräfte mit Lebensmittelpunkt im Ausland haben andere Rahmenbedingungen. Hier ist Differenzierung notwendig.“
„Wir nehmen den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer beim Wort, der auf dem Deutschen Bauerntag die Prüfung eines differenzierten Mindestlohns für Saisonarbeit zugesagt hat. Die Zeit zu handeln ist jetzt – bevor noch mehr Höfe aufgeben müssen.“
Quelle: LSV Rheinland-Pfalz e.V.
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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