Niedersachsen hat eine neue Abgrenzung der so genannten Roten Gebiete vorgeschlagen und diese Berechnung an die Bundesregierung gemeldet. Diese Meldung des Niedersächsischen Umweltministeriums war zwingend notwendig geworden, damit die Bundesregierung der EU-Kommission eine neue Gebietskulisse für Deutschland auf Grundlage der Daten aller Länder melden kann.

Das kommentiert Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast:

„Deutschland hat geliefert, nun heißt es für uns abwarten. Für mich steht aber auch fest: Wir dürfen die Verursachergerechtigkeit jetzt nicht aus dem Blick verlieren! Zwei Punkte sind deshalb wichtig: Zum einen muss das Messstellennetz jetzt zügig so ausgebaut werden, dass Niedersachsen ab 2024 bei der Ausweisung der Gebiete ein geostatistisches Verfahren auf Grundlage der Verursachergerechtigkeit einführen kann.

Und: Bei der Novellierung der Düngeverordnung des Bundes wird Niedersachsen sich dafür einsetzen, dass bei der Anwendung der einzelnen Maßnahmen in den Roten Gebieten bereits vorher der emissionsbasierte Ansatz angewendet werden kann. Hier haben wir insbesondere die Grünlandbetriebe im Blick.“ Niedersachsen habe die derzeit geltenden Gebietsausweisungen fachlich fundiert vorgenommen und mit einem abgestimmten Stufensystem den emissionsbasierten Ansatz berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang hebt die Ministerin hervor, dass der flächendeckende Schutz des Grundwassers höchste Priorität habe und dieses so von der Landwirtschaft auch außerhalb der Roten Gebiete umgesetzt werde. So zeichne sich nach einer ersten Auswertung für den Nährstoffbericht 2020/2021 ein weiterer, deutlicher Rückgang des Düngereinsatzes ab.

Barbara Otte-Kinast: „Der Trend belegt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind!“ So zeigten insbesondere die intensive Beratung, Anpassungen der Landwirtinnen und Landwirte an die neuen fachlichen und rechtlichen Anforderungen sowie die stetig verbesserte Transparenz und Kontrolle der Nährstoffströme in Niedersachsen ihre Wirkung.

Im Hinblick auf die laufende Düngesaison macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) darauf aufmerksam, dass die vom Land ausgewiesenen „Roten Gebiete“ derzeit unverändert gelten. Die Europäische Kommission prüft nun zunächst den Vorschlag des Bundes. Falls dieser so angenommen wird, durchläuft die für die Gebietsausweisung erforderliche „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ (AVV GeA) zunächst das Verfahren auf Bundesebene, bevor die entsprechende Verordnung auf Landesebene angepasst werden kann.

Hintergrund:

Zum Jahresbeginn hatte die EU-Kommission darüber informiert, dass sie die bisherige Emissionsmodellierung zur Ausweisung der Gebietskulisse der nitratbelasteten Gebiete (Rote Gebiete) ablehnt. Das Bundesumweltministerium, das beim Verfahren federführende Ressort, hatte gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium diese Forderung akzeptiert und die Länder aufgefordert, auf Grundlage modifizierter Kriterien umgehend eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Der Bund hat der Kommission am 18. Februar ein neues Verfahren zur Gebietsausweisung vorgelegt. Die EU-Kommission hatte dies zur Voraussetzung gemacht, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie ruhend stellen zu können.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bildquelle: ML-Archiv