die Europäische Kommission schlägt heute Abend vor, Ausnahmeregelungen für bestimmte agrarpolitische Vorschiften befristet für 2023 zuzulassen. Dazu gehören der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und die vierprozentige verpflichtende Stilllegung (GLÖZ 8). Die Mitgliedsstaaten können von diesen Ausnahmen in ihren Strategieplänen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Gebrauch machen. Bund und Länder diskutieren am kommenden Donnerstag, 28.7., bei einer Sonder-Agrarministerkonferenz über die künftige Ausrichtung.

Statement Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zur Entscheidung der Kommission

„Diese vernünftige Entscheidung ist absolut notwendig. Jede Tonne Getreide ist wichtig, die erzeugt wird. Deshalb haben wir das bereits im März in der „Burg Warberger Erklärung“ gefordert. Wir können keinem hungernden Menschen in der Welt erklären, dass wir ab 2023 in der EU vier Prozent der Ackerfläche bewusst nicht bestellen. Es geht darum, kurzfristig eine Notsituation zu lösen ohne die langfristigen Ziele für das Klima und die Biodiversität aus den Augen zu verlieren. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir muss umsteuern und das Angebot der Kommission annehmen“.

Was bedeutet das für Niedersachsen? Bei einem Verzicht auf die Stilllegung und wenn man von rund 1,9 Mio. Hektar Ackerfläche insgesamt in Niedersachsen ausgeht, können rund 70.000 Hektar weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Das entspricht rein rechnerisch einem Getreideertrag von bis zu 420.000 Tonnen (bei 6 Tonnen Ertrag pro Hektar).

Hintergrund:

EU-KOM: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/gloz-standards-kommission-schlagt-befristete-ausnahmen-vor-2022-07-22_de

Burg Warberger Erklärung: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/minister-schulze-und-ministerin-otte-kinast-stellen-klare-forderungen-an-brussel-209784.html

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Bildquelle: Moderner Landwirt Archiv


Entdecke mehr von Moderner Landwirt

Subscribe to get the latest posts sent to your email.