Die offizielle Presseinformation des AbL zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft im Wortlaut: 

In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum Schutz der biologischen Vielfalt im Kontext der GAP unterstreicht die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. die Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern ihren Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen zu leisten.

Gleichzeitig fordert sie von den am 5. Februar 2021 zu einer Sonder- Agrarministerkonferenz zusammenkommenden Minister*innen aus Bund und Ländern hierfür endlich die passenden politische Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zu setzen.

Der Hauptfokus muss aus Sicht der AbL hierbei auf dem Instrument der sogenannten Eco-Schemes liegen, welches besonders geeignet ist den ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der Landwirtschaft gleichermaßen zu begegnen. In ihrer Stellungnahme macht die AbL konkrete Vorschläge für die nationale und europäische Ausgestaltung der GAP und fordert die Einführung eines Punktesystems zur einkommenswirksamen Entlohnung von Gemeinwohlleistungen.

Jan Wittenberg, Mitglied im AbL Bundesvorstand und Ackerbauer in Niedersachsen konkretisiert:

„Viele Kolleginnen und Kollegen setzen, genau wie ich, schon seit Jahren konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf dem Acker und im Grünland um. Dies wird durch die Fördergelder der GAP bislang allerdings so gut wir gar nicht honoriert. Damit muss endlich Schluss sein. Statt die reine Flächenbewirtschaftung zu fördern müssen Betriebe, die z.B. auf Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln verzichten, Leguminosen anbauen, ihre Rinder auf der Weide halten, weite Fruchtfolgen etablieren, alternierend Mähen, Landschaftselemente schaffen und pflegen oder schonende Landtechnik nutzen, mit diesen Maßnahmen innerhalb der GAP Geld verdienen können. Weitestgehend pauschal gezahlte Direktzahlungen sind nichtmehr zeitgemäß und werden weder den wirtschaftlichen noch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht.“

Jan Wittenberg weiter:
„Ein nachhaltiger Schutz der biologischen Vielfalt lässt sich nur durch eine insgesamt vielfältige Agrarstruktur mit möglichst vielen landwirtschaftlichen Betrieben erreichen. Zudem müssen auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche wirksame Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden. Eine Aufteilung in „Schutzgebiete“ einerseits und „Schmutzgebiete“ andererseits lehnen wir ab. Das Instrument der Eco-Schemes kann bei richtiger Ausgestaltung genau dies leisten, und kann damit eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur 2. Säule darstellen. Gleiches gilt für die für viele Betriebe wichtige Einkommenswirkung der Eco-Schemes.“

Links:
Neue Stellungnahme der AbL zum Schutz der biologischen Vielfalt in der GAP:
„Schutz der biologischen Vielfalt – wir sind bereit!“

Konzept der AbL zur Honorierung gesellschaftlicher Leistungen in der GAP durch ein Punktesystem:
„Vorschlag für eine gerechte EU-Agrarpolitik nach 2020“

Hintergrundinformationen:
– Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben in der kommenden Förderperiode erstmals einen großen nationalen Spielraum bei der Ausgestaltung der GAP. Wie Sie diesen nutzen, muss jeder Mitgliedstaat bis Ende 2021 in einem sogenannten GAP Strategieplan gegenüber der EU-Kommission darlegen bzw. genehmigen lassen.

– Der GAP-Strategieplan wird in Deutschland nach Informationen des Bundeslandwirtschafsministeriums (BMEL) gesetzgeberisch verankert.

– Am 5. Februar 2021 kommen die Landwirtschaftsminister*innen aus Bund und Ländern unter sächsischem Vorsitz zu einer außerordentlichen Agrarministerkonferenz (AMK) zusammen, um den sich bereits seit Monaten in Erarbeitung befindlichen GAP-Strategieplan zu beraten.

Quelle: AbL

Bildquelle: ML-Archiv