Der DLG-Ausschuss „Normen und Vorschriften“ hat zusammen mit den Autoren Martin Gehring (Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V.) und Martin Vaupel (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) im neuen DLG-Merkblatt 448 eine Vielzahl von Informationen und Vorschriften rund um die K-80-Kupplung zusammengetragen. Diese hat sich bei Traktoren in der Praxis ab einer Motornennleistung von etwa 90 kW als Standardverbindungseinrichtung in der „Untenanhängung“ für Anhänger und angehängte Arbeitsgeräte durchgesetzt.
Im Merkblatt wird der Aufbau der K-80-Kupplung detailliert beschrieben. Diese nahezu spielfreie Verbindung ist komfortabel im Fahrverhalten, i. d. R. verschleißarm, kann höhere Stützlasten als eine Bolzenkupplung aufnehmen und trägt durch den tiefen Kuppelpunkt zur Sicherheit im Fahrbetrieb bei. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, die teilweise durch Unwissenheit, aber auch durch Bequemlichkeit vernachlässigt werden. Vor allem bei mangelnder Wartung und Pflege kommt es zu erhöhtem Verschleiß. Weil jede Verbindungseinrichtung auch ein sicherheitsrelevantes Bauteil darstellt, sind die Vorgaben für ihren Einsatz genauso Thema wie die regelmäßige Wartung und Prüfung nach Herstellervorgaben. Eine Vielzahl wichtiger Tipps aus und für die Praxis rundet das Merkblatt ab, das das bereits veröffentlichte DLG-Merkblatt 387 „Anhängevorrichtungen an Traktoren“ ergänzt.
Das Merkblatt ist unter https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/technik/normen-und-vorschriften/dlg-merkblatt-448 auf der Webseite der DLG kostenfrei zugänglich.
Quelle: DLG
Bildquelle: DLG
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